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Ungeeichte Ladesäulen bei Autoriese Tesla: Münchner Unternehmer verklagt Elon Musk

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Von: Andreas Thieme

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Unternehmer Constantin Schwaab verklagt Elon Musk
Unternehmer Constantin Schwaab verklagt Elon Musk © Anja Behrens für Wirelane

Ein Münchner Unternehmer zieht gegen Elon Musk vor Gericht. Constantin Schwaab von Wirelane wirft dem Tesla-Boss unlauteren Wettbewerb vor und will dessen Betrieb von Ladesäulen verbieten lassen, weil diese ungeeicht seien. Gegenüber unserer Redaktion erklärt Schwaab, was sein juristisches Ziel ist.

München - Er kämpft für seine Ansichten - und scheut auch nicht die großen Gegner. Constantin Schwaab ist Unternehmer in München, in der Landeshauptstadt baut und betreibt der Firmengründer mit seinem Unternehmen Wirelane Ladesäulen über die deutschen Landesgrenzen hinaus. Gegen den Branchenriesen Tesla geht Schwaab nun gerichtlich vor und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Er wirft ihm unlauteren Wettbewerb vor sowie einen Verstoß über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, die nicht zulässig sind.

Münchner verklagt Elon Musk

Im Kern geht es um das Eichrecht. Das garantiert, etwa beim Tanken, das Verbraucher auch das bekommen, was sie bezahlen. Im Fall von Tesla zweifelt Schwaab nun an, dass deren Ladesäulen für Elektroautos tatsächlich geeicht sind. Was zur Folge hätte, dass sie verboten oder entfernt werden müssten, falls Schwaab vor Gericht gewinnt. Zum Ärger von Branchenmogul Elon Musk und dessen texanischen E-Automobil-Riesen.

Elon Musk
Elon Musk bei einem Pressetermin auf dem Gelände der Tesla Gigafactory in Grünheide. © Patrick Pleul/dpa Pool/dpa

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Münchner verklagt Elon Musk - „In Zeiten explodierender Strompreise ein Unding“

Ganz konkret entstehe das Problem, dass ungeeichte Ladesäulen zu ungenauen Messungen beim Laden führten, erklärt Schwaab. In der Konsequenz bleibe den Betreibern also nichts anderes übrig, „als Strom an Kunden zu verschenken. In Zeiten explodierender Strompreise ein Unding“, kritisiert der Münchner Unternehmer, der auch Ladestationspartner über die Ungereimtheiten informiert hatte - auch hinsichtlich der Abrechnungen für die Nutzung. Tesla hatte Schwaab daraufhin abgemahnt, dies zu unterlassen, worüber sich Schwaab natürlich geärgert hatte. Auf schriftlichem Wege ließen sich die Differenzen allerdings nicht aus der Welt bringen - jetzt müssen Gerichte darüber befinden.

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München: Unternehmer aus der Landeshauptstadt zieht gegen Tesla-Boss Elon Musk vor Gericht

„Wir wollen Tesla nicht schaden“, sagt Schwaab im Gespräch mit unserer Redaktion. „Als Tesla vor ungefähr zehn Jahren angefangen hat, die Supercharger in Deutschland aufzubauen, war noch gar nicht klar, dass der Betrieb der Ladesäulen unter deutsches Eichrecht fällt.“ Das habe einen komplexen Prozess losgetreten, der sich um die Eichung der Geräte dreht. In der Anwendung der Säulen, die von immer mehr Menschen genutzt werden, gehe es letztlich um die korrekte Abrechnung. Ohne Eichung sei das eben nicht möglich, sagt Schwaab. Der Hinweis darauf sei aber noch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, verteidigt sich der Münchner.

Ein Tesla an einem verschneiten Supercharger
In den USA saß ein Tesla-Fahrer an Heiligabend fest – sein Wagen ließ sich bei Kälte nicht mehr aufladen. (Symbolbild) © MiS/Imago

Münchner verklagt Elon Musk - und wartet auf Gerichtsentscheidung

Nach der Abmahnung durch Tesla habe er entschieden, sich genauer mit der Sache zu beschäftigen. Ergebnis: Mit Unterstützung einer Fachkanzlei hat Schwaab am 12. Dezember die einstweilige Verfügung erlassen. Mit dem Ziel, dass die Ladeinfrastruktur von Tesla stillgelegt wird - „bis sie eichrechtskonform ist“, sagt Schwaab. Tesla habe bereits Einspruch eingelegt mit der Begründung, unsere Verfügung sei keine dringliche Angelegenheit.

Schwaab will jetzt abwarten, wie das Gericht über den Fall entscheidet. Er sieht zwei Möglichkeiten: Entweder seinem Verfügungsantrag wird stattgegeben - dann müsste Tesla alle Ladestationen in Deutschland, an denen abgerechnet wird, stilllegen. Oder er wird abgelehnt, dann geht die Sache über in ein reguläres Verfahren. So oder so: Es bleibt spannend im Kampf des Münchner Davids gegen den texanischen Goliath.

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