„Können es nicht glauben“: AfD-Bundestags-Politiker Petr Bystron fliegt aus Münchner Wohnung - Urteil gefallen

Bittere Pleite für AfD-Mann Petr Bystron (50): Der Bundespolitiker muss seine Münchner Wohnung räumen, sein Vermieter hatte geklagt - und erhielt jetzt Recht. Schon bis Ende August muss Bystron mit seiner Familie asuziehen.
München - „Die wollen uns raushaben, wegen der AfD“, hatte seine Ehefrau Stepanka vermutet. Jetzt wird der Albtraum für Petr Bystron und seine Familie wahr: Sie müssen tatsächlich aus ihrer Wohnung in der Türkenstraße ausziehen. So entschied gestern das Landgericht München I in dem Zivilprozess.
Geklagt hatte die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung: Dort hatte der Münchner AfD-Bundespolitiker bereits 1998 die Schwabinger Wohnung angemietet - damals noch, um eine Werbeagentur auf den insgesamt 220 Quadratmetern zu führen, wie Bystrons Ehefrau am Rande des Prozessauftaktes vor zwei Wochen erzählt hatte. Im Vertrag war eine Mischmietnutzung vereinbart: Bystron durfte die Räume neben der gewerblichen Verwendung also teilweise auch privat nutzen - aber nicht ausschließlich. Das war im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
München: AfD-Politiker Petr Bystron fliegt aus seiner Wohnung in Schwabing - Vermieter klagte erfolgreich
Bystron aber ließ zunächst seine Ehefrau mit einziehen, später bekamen sie zwei Kinder - und lebte als Familie weiter in der Türkenstraße. Dem setzte die Stiftung nun aber ein Ende und klagte Bystron raus. Laut Urteil muss er die Wohnung bis spätestens 31. August räumen. Auf tz-Anfrage sagt der Politiker: „Meine Frau und beide Kinder können es immer noch nicht glauben, dass wir bald auf der Straße stehen.“
In rechtlicher Hinsicht sagt er: “Es war immer eine Wohnung - zuerst wohnten dort die Hausbesitzer, dann ein Fotograf, jetzt wir.“ Angeblich, so Bystron bereite die Stiftung jetzt eine Luxussanierung vor, ebenfalls als Wohnung. Bestätigt ist diese Annahme nicht. Bystron aber sagt: „Die Umwidmung eines Teils der Fläche als gewerblich war rein pro forma. Wir gehen in Berufung.“