Ziel sei es aber, dass Herish A. „nicht über die Mindestverbüßungsdauer hinaus in Haft bleiben muss. Er will ganz klar zurück in seine Heimat Irak, wo seine Familie lebt.“ Von der weiteren Strafvollstreckung im Ausland würde die Justiz laut Strafprozessordnung dann absehen.
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In seiner Villa in Grünwald wurde Rudolph Moshammer im Januar 2005 brutal ermordet. Seinen Mörder Herish A. (damals 25 Jahre alt) hatte Moshammer am Hauptbahnhof kennengelernt und nahm ihn mit nach Hause, wo er Herish A. für sexuelle Dienstleistungen bezahlte. Dort erdrosselte A. ihn mit einem Telefonkabel. Es ist ein Fall, der ganz Deutschland schockierte, denn Moshammer gilt noch immer als Ikone. Herish A. sitzt in der JVA Straubing ein. Täter wie er, bei denen ein Gericht die besondere Schuldschwere festgestellt hat, bleiben in Bayern im Schnitt 23 Jahre lang im Gefängnis.
„Derzeit wird durch die Strafvollstreckungskammer Straubing auch eine Aussetzung zur Bewährung geprüft“, sagt Anne Leiding. Eine Entscheidung liege noch nicht vor. „Die Staatsanwaltschaft hat sich aber gegen eine Bewährung ausgesprochen.“ Für Herish A. ist sie aber eine Option, falls die Abschiebung scheitert. Entscheidend ist hier die Sozialprognose eines Häftlings – also, wie er künftig leben und arbeiten wird. „Wir sind auf diese Variante vorbereitet“, sagt Ahmed. Leidings Prognose lautet dagegen: „Entweder es erfolgt eine Abschiebung aus der Haft oder eine Fortsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe.“ Eine gerichtliche Entscheidung stehe derzeit aber noch aus.
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