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Münchner macht bei Umzug unerwartete Entdeckung: Zum Glück seiner Vormieterin geht er direkt zur Polizei

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Von: Luisa Billmayer

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Dass ihn so eine Überraschung erwartet, hat ein 44-Jähriger vor seinem Umzug wohl nicht erwartet. (Symbolbild)
Dass ihn so eine Überraschung erwartet, hat ein 44-Jähriger vor seinem Umzug wohl nicht erwartet. (Symbolbild) © Maria Maar/IMAGO

Eine besondere Überraschung hat auf einen Münchner in seiner neuen Wohnung gewartet. Seine Vorgängerin hat offenbar nicht nur Staub hinterlassen.

München - Ein Umzug bedeutet immer etwas Veränderung und birgt wohl nicht selten einige Überraschungen. Dass diese nicht immer negativ ausfallen müssen, zeigt der Fall eines 44-Jährigen, der eigentlich in eine neue Wohnung im Münchner Stadtteil Laim ziehen wollte.

Münchner zieht um und macht wertvolle Entdeckung

Wie die Münchner Polizei berichtet, war der Mann dabei in seine neue Wohnung zu ziehen. Während des Umzugs hat er offenbar alle versteckten Stellen genau unter die Lupe genommen. Der Mann schaute wahrscheinlich zufällig auch hinter eine Heizung. Wer dort nur Staub und alte Fliegen vermutet, liegt in dem Falle des 44-Jährigen definitiv falsch. Stattdessen entdeckte er nämlich einen Briefumschlag, der an die Vormieterin adressiert war.

Nachdem er das Kuvert geöffnet hatte, hielt der Mann 20.000 Euro in bar in seinen Händen. Wie die Polizei weiter schreibt, war der frisch Umgezogene so ehrlich und rief am Mittwoch, 15. Dezember, bei der Polizei an und meldete seinen wertvollen Fund. Kurz darauf brachte er die Scheine in eine Polizeiinspektion, dort wurde die Summe von 20.000 Euro gezählt.

Ehrlicher Münchner geht zum Glück der Vormieterin sofort zu Polizei

Die Polizei machte sich daran, die Vormieterin und Eigentümerin des Geldes ausfindig zu machen. Die Beamten stellten fest, dass es sich um eine 61-jährige Frau handelt, die mittlerweile unter Betreuung steht. Sie erreichten die zuständige Person, die sich um die Dame kümmert. Nach Vorlager einer gerichtlichen Bescheinigung übergaben sie das Bargeld an die Betreuungsperson. Laut Polizei wird das Geld nun auf das Konto der 61-Jährigen eingezahlt. Dank seiner ehrlichen Art wartet auf den 44-jährigen ein Finderlohn. Die Höhe sei noch zu entscheiden.

§ 971 regel den Anspruch auf Finderlohn. Wer eine Sache, die über 500 Euro wert ist, findet und zurückgibt, hat einen Finderlohn von 25 Euro plus drei Prozent des Sachwerts verdient. So steht es in dem Gesetz. Demnach dürfte der Mann mit 625 Euro Belohnung rechnen. (lb)

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