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Mädchen (11) in Gebüsch gezerrt und missbraucht: Wolfsmasken-Vergewaltiger kämpft um geringe Strafe

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Von: Andreas Thieme

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Christoph K. (47) hat 2019 ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt
Christoph K. (47, li.) hat 2019 ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. Rechts sein Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed © SIGI JANTZ

Er lauerte einer Elfjährigen auf, zerrt sie in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Die Horror-Tat von Christoph K. (47) schockierte auch deshalb, weil er dabei eine Wolfsmaske trug. Am Landgericht wird sein Strafprozess jetzt neu aufgerollt - dort kämpft der Vergewaltiger jetzt um eine geringere Strafe.

München - Christoph K. zieht die Kapuze über seinen Kopf und versucht sich hinter einem Aktenordner zu verstecken. Doch auch, wenn in diesem Moment niemand sein Gesicht sehen kann - seine Taten werden ihn wohl immer verfolgen. Denn K. ist ein achtfach vorbestrafter Sexualtäter. Im Juni 2019 lauerte er einem elfjährigen Mädchen in Obergiesing auf, zog es ins Gebüsch und vergewaltige die Schülerin. Bundesweit bekannt wurde die Tat, weil der Vergewaltiger eine Wolfsmaske getragen hatte - damit das Mädchen ihn nicht identifizieren kann. Die Maske hatte Christoph K. für den Übergriff gekauft.

Vor Gericht landete der mittlerweile 47-Jährige trotzdem - und legte ein Geständnis ab. Im Juli 2021 verurteilte ihn das Landgericht München I dann zu zwölf Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung. Vor dem Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber keinen Bestand: Die Richter hielten die Strafe für nicht gerechtfertigt - und kippten das Münchner Urteil. Am Landgericht wird erneut verhandelt: Zehn Termine sind bis 19. April angesetzt.

München: Vergewaltiger zog Mädchen ins Gebüsch - vor Gericht will er eine geringere Strafe

Christoph K. schwieg zum Prozessauftakt. Sein Anwalt Adam Ahmed erklärt: „Die Sicherungsverwahrung stellt einen unbegrenzten Freiheitsentzug dar. Die Strafe ist naturgemäß auf das Höchstmaß begrenzt“. Für K. hatte Ahmed erfolgreich Revison eingelegt und erklärt: Bei der Strafhöhe müsse „die Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen und berücksichtigt werden“.

Im Klartext: Für Christoph K. soll es eine geringere Strafe geben als im ersten Prozess. Der Vergewaltiger will am liebsten den Knast ganz umgehen und als schuldunfähig eingestuft werden - so käme er in die Psychiatrie. Dort sitzt er bereits seit längerem. Die Tat 2019 hatte er begangen, als seine Maßnahmen gelockert wurden. Er durfte unbegleitet zur Arbeit und schlug dann wieder zu. Ob er jetzt langfristig in der Psycho-Klinik bleibt oder doch ins Gefängnis muss, hängt vom Ausgang des Prozesses ab. A. Thieme

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