Reise-Odyssee: Familie ist zehn Stunden von Mallorca nach München unterwegs - „Alleingelassen gefühlt“

Familie Kubick entspannte in diesem Sommer auf Mallorca. Die Rückreise avancierte jedoch zu einem regelrechten Alptraum. Denn von der Urlaubsinsel bis nach München benötigte das Quartett zehn Stunden.
München - Feiner Sand, türkisblaues Wasser, das Prickeln der Sonne. Ursula (70) und Horst Kubick (74) haben ihr Herz an Cala Millor verloren - immer wieder fliegen sie in das kleine Paradies an der Ostküste von Mallorca, zuletzt im Juni mit ihrem Sohn und seiner Freundin.
Nach zehn Tagen Traumurlaub kam am 29. Juni aber der Albtraum: Anstatt flott nach zwei Stunden in München zu landen, erwartete die Familie eine zehnstündige Odyssee…

Rückflug nach München gestrichen - stattdessen Umweg über Wien
Der Eurowings-Flieger hätte kurz vor 15 Uhr in Richtung München abheben sollen. Als die Familie um 13 Uhr am Schalter stand, erfuhr sie: Der Flug wurde gestrichen. „Keiner konnte uns sagen, wie wir jetzt heimkommen“, erzählt Horst Kubick.
Stunden später konnte die Familie zumindest einen Flieger nach Wien buchen - der sollte in einer halben Stunde abheben. „Wir rannten zum Gate und kamen total verschwitzt an“, erzählt er. „Als wir in Wien landeten, hat uns auch niemand geholfen.“ Ursula Kubick sagt: „Wir haben uns alleingelassen gefühlt.“
Auch mit dem Zug nicht mehr Glück
Auf eigene Faust kaufte Horst Kubick für 356 Euro ein Zugticket. Aber die Odyssee nahm einfach kein Ende: Die Rolltreppen am Bahnsteig waren kaputt, in Salzburg sollten die Kubicks umsteigen - nur dort fuhr der Zug wegen einer Zollkontrolle erst gar nicht ab! Hungrig und müde kam die Familie dann kurz nach 23 Uhr endlich am Ostbahnhof in München an.
Horst Kubick forderte eine Entschädigung - bekam aber einen Monat lang keine Reaktion. Erst auf tz-Anfrage reagierte Eurowings und erstattete das Zugticket. Eine Entschädigung war aber nicht drin. Denn: Die Ursache für den Ausfall des Flugs war ein Blitzschlag. „Es handelt sich hierbei um einen außergewöhnlichen witterungsbedingten Umstand, der sich leider unserer Einflussnahme entzog“, heißt es von Eurowings.
Ohne einen Kommentar landete das Geld für das Zugticket auf dem Konto des Ehepaares. Horst Kubick ist enttäuscht: „Ich hätte zumindest eine Erklärung erwartet.“

Das sind Ihre Rechte!
Wenn Ihr Flug in der EU landet oder startet, sind Ihre Rechte eindeutig in der Fluggastrechteverordnung geregelt. Einen Flugausfall müssen Sie in der Regel nicht einfach hinnehmen:
- Fällt Ihr Flug aus, können Sie sich das Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen.
- Hat Sie die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall des Fluges informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Auf Internetseiten wie flightright.de, flugrecht.de oder allrecht.de können Sie berechnen, wie viel Ihnen zusteht - die Entschädigung kann zwischen 250 und 600 Euro betragen.
- Damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben, müssen Sie rechtzeitig eingecheckt haben. Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich sein – bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie zum Beispiel der Sperrung des Flughafens oder bei Unwetter muss die Airline keine Entschädigung zahlen.
- Die Buchungsart - also ob Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalreise - spielt dabei keine Rolle.
- Der Flug darf nicht länger als drei Jahre her sein, wenn Sie Entschädigung verlangen.
Fällt der Flug aus, sollten Passagiere über Ihre Rechte informiert sein.

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sev, kab