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Münchner Media Markt setzt einfach 2G-Regel aus und steht dazu: KVR überrascht

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Von: Verena Möckl

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Zum Black Friday 2021 hat Media Markt sein Logo auf Facebook geändert. Aber das gefällt nicht allen Nutzern. (Archivbild)
Eine Münchner Filiale von Media Markt hat die 2G-Regel ausgesetzt. (Archivbild) © Michael Gstettenbaue/imago

Ungeimpfte haben derzeit nur noch Zutritt zu Läden des täglichen Bedarfs. Elektronikhändler wie Media Markt zählen nicht dazu. Eine Münchner Filiale hat nun die 2G-Regel ausgesetzt.

München - Für Ungeimpfte gelten derzeit verschärfte Regeln, was das Einkaufen betrifft. Seit Anfang Dezember können Menschen, die nicht genesen oder eine Corona-Impfung haben, nur noch bei Grundversorgern einkaufen. Für alle anderen Geschäfte gilt eine strenge 2G-Regelung. Das betrifft auch Elektronikhändler wie Media Markt.

2G-Regel im Einzelhandel: Münchner Media Markt lässt auch Ungeimpfte rein

Doch in München verzichtet eine Media Markt Filiale auf diese Regel. Der Media Markt im Euro-Industriepark hat die 2G-Regel überraschend ausgesetzt und lässt somit auch Ungeimpfte in den Laden.

Laut focus.de schrieb der Markt in einer Mail an seine Club-Mitglieder am Montagabend: „Ab sofort können Sie in unserem Markt ohne Vorlage eines Impfausweises oder negativen Coronatests einkaufen.“ Als Grund nannte Media Markt: „Um Ihnen ein komfortables und sicheres Einkaufserlebnis zu gewährleisten, passen wir unser Hygienekonzept fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten an.“

Der Kundenservice bestätigte auf Rückfrage gegenüber tz.de am Mittwoch, dass in dem besagten Media Markt weder die 2G-Regel, noch die 3G-Regel gelte. „Aktuell ist nur eine FFP2-Maske erforderlich.“

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Kein 2G bei Münchner Media Märkte: KVR will dagegen vorgehen

Die Aussetzung der 2G-Regel ist wohl nicht nur in einer Münchner Filiale der Fall. Wie das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Nachfrage von tz.de mitteilte, habe es bei seinen regelmäßigen Kontrollen vor Ort festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G-Nachweisen nicht stattfinden. „Diese sind jedoch gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchzuführen.“ Das Kreisverwaltungsreferat versicherte, dass es mit den   Verantwortlichen in Kontakt stünde und bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten werde. Wie diese Sanktionen konkret aussehen, ließ das Kreisverwaltungsreferat offen.

Verschärfte Regeln für Einzelhandel: Ausnahme bei Läden des täglichen Bedarfs

Bund und Länder hatten im Dezember beschlossen, dass Ungeimpfte nur noch Zutritt zu Läden des täglichen Bedarfs haben. Dazu zählen Supermärkte, Postfilialen, Tankstellen,  Drogerie-Märkte, Kiosk-Betriebe, Reformhäuser, Bäckereien, Metzgereien, Schneidereien, Waschsalons und Reinigungen, Blumenläden sowie Optiker, Hörgerätfilialen, Apotheken und Sanitätshäuser. Bei allen anderen Geschäften müssen Ungeimpfte draußen bleiben.

In Bayern gibt es jedoch auch Ausnahmen. Von der 2G-Regel nicht betroffen sind Spielwarenläden und Bekleidungsgeschäfte.

Gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel sind bisher einige Einzelhändler sogar richterlich vorgegangen. So hat etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Dort haben mittlerweile alle größeren Ketten die 2G-Regelung im Einzelhandel ausgesetzt.

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