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Mieter reißt Haustreppe ab - Fristlose Kündigung

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Weil ein Mieter eine Haustreppe abbaut, darf der Vermieter im fristlos kündigen. (Symbolbild)
Weil ein Mieter eine Haustreppe abbaut, darf der Vermieter im fristlos kündigen. (Symbolbild) © dpa / Frank Rumpenhorst

Ein Mieter in München erhält eine fristlose Kündigung, weil er eine Treppe abbaut, die er selbst angeschafft hat. Das Gericht gibt dem Vermieter recht und begründet es mit Diebstahl.

München - Baut ein Mieter eine Haustreppe ab, darf der Vermieter ihm kündigen. Dieses Urteil veröffentlichte das Amtsgericht München am Freitag. Baut ein Mieter eine Haustreppe ab, darf der Vermieter ihm kündigen. Dieses Urteil veröffentlichte das Amtsgericht München am Freitag. Es ging in dem Rechtsstreit um die fristlose Kündigung einer Drei-Zimmer-Wohnung in München. Der neue Vermieter hatte das ganze Haus bei einer Zwangsversteigerung gekauft und dem langjährigen Mieter der Erdgeschosswohnung fristlos gekündigt. Die Begründung: Dieser hatte eine Außentreppe abmontiert und damit den Zugang zur Wohnung im ersten Obergeschoss blockiert. Vor Gericht gab er an, er habe die Treppe einst angeschafft, sie gehöre also ihm und darum dürfe er sie auch abbauen. Das Gericht sah das anders und sprach im Urteil von Diebstahl. „Das Gericht ist überzeugt davon, dass die Wegnahme der Treppe allein dem Ziel diente, den Kläger zeitweise aus dem Haus herauszuhalten“, hieß es in der Urteilsbegründung.

dpa

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