Alle zwei Wochen musste sich Markus S. bei der Bewährungshilfe melden, doch er wurde erneut straffällig. Laut Staatsanwaltschaft soll er im Sommer 2020 zweimal Kokain konsumiert haben*. „Die Fälle waren geringfügig und er hat sie selbst angezeigt“, sagt Pauls. Der konkrete Konsum war später auch nicht mehr nachweisbar, sondern nur die Spuren im Urin von Markus S. Doch das Amtsgericht kannte keine Gnade: „Ihre letzte Chance hatten Sie schon“, rügte Richterin Isabell Pisall im Mai – und bezog sich dabei auf die bereits bekannte Bewährungsstrafe. Sie verurteilte Markus S. schließlich zu neun Monaten Haft – diesmal jedoch ohne jede Bewährungschance.
Am 17.12. geht es für S. in der Berufungsverhandlung nun um alles. Sein Anwalt gibt zu bedenken: „Wegsperren ist der falsche Weg. Weil es die sehr positive Lebensentwicklung kaputtmachen würde.“ Für die Staatsanwaltschaft hingegen gibt es durch den mehrfachen Auflagenverstoß kein Pardon mehr. Markus S. droht nun wieder Haft. (thi) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA