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Nach Knast-Urteil: Macht‘s Schuhbeck jetzt wie Hoeneß? Seine Frist läuft bald ab

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Prozess gegen Schuhbeck
Alfons Schuhbeck, Koch, steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht München I. © Matthias Balk/dpa

Am Landgericht München I ist Alfons Schuhbeck (73) zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Akzeptiert der Star-Koch nun sein Urteil? Dann müsste er direkt in Haft. Bis Mitte der Woche kann Schuhbeck aber noch Revision einlegen - und sein Urteil damit anfechten.

München - „Ich nehme mein Urteil an“, hatte Uli Hoeneß im März 2014 gesagt - kurz nachdem er am Landgericht verurteilt worden war. Auch der Ex-Bayern-Boss hatte - wie Alfons Schuhbeck - Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Doch kurz nach seinem Gerichtsprozess gab Hoeneß seine juristische Gegenwehr dann auf. Er verzichtete auf eine Revision, nachdem er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war - und akzeptierte das Münchner Gerichtsurteil. Im Juni 2014 trat Hoeneß dann seine Haft an.

Macht es sein Spezl Alfons Schuhbeck (73) nun ähnlich? Und wählt dieselbe Strategie wie einst Hoeneß? Das Wochenende und der Allerheiligen-Feiertag in Bayern haben diese Entscheidung nun wahrscheinlich in die Länge gezogen. Denn theoretisch hätte Schuhbeck seine Entscheidung schon am Freitag oder am Montag bekannt geben können.

Er aber zog es vor, sich noch mit seinen Anwälten zu beraten, die unmittelbar nach Prozessende mitgeteilt hatten: „Herr Alfons Schuhbeck hat im Prozess Verantwortung übernommen und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er hat seine Fehler eingestanden und bedauert das Fehlverhalten ungemein. Wir werden das Urteil nun prüfen und mit dem Mandanten in den kommenden Tagen besprechen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen.“

München: Schuhbeck hat noch bis Ende der Woche Zeit, sein Urteil anzugreifen

Richterin Andrea Wagner im Gerichtssaal im Landgericht München.
Richterin Andrea Wagner im Gerichtssaal im Landgericht München. © Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bis Ende der Woche hat Alfons Schuhbeck nun Zeit, Revision gegen sein Urteil einzulegen. Was gleichbedeutend damit ist, dass er es anfechtet. In dem Fall würde der Bundesgerichtshof sich das Münchner Urteil vom Landgericht noch einmal ganz genau ansehen und es auf Rechtsfehler prüfen. Gibt es welche, müsste der Steuer-Strafprozess am Landgericht wiederholt werden - allerdings an einer anderen Strafkammer. An der Wirtschaftsstrafkammer, wo kürzlich verhandelt worden war, hatte die Vorsitzende Dr. Andrea Wagner einen souveränen Auftritt hingelegt, aber Alfons Schuhbeck vor Gericht auch ordentlich gegrillt.

Uli Hoeneß und Alfons Schuhbeck sind dicke Freunde
Uli Hoeneß und Alfons Schuhbeck sind dicke Freunde © Jens Hartmann

Akzeptiert er hingegen sein Urteil, ist der Fall damit abgeschlossen. Schuhbeck müsste dann seine Haft in der JVA Landsberg antreten, die laut Vollzugsplan des Freistaats Bayern zur Verbüßung von Haftstrafen für Ersttäter aus dem Raum München vorgesehen ist. Hier hatte 2014 auch Uli Hoeneß seine Haftstrafe abgesessen. Per Post würde Schuhbeck dann seine Ladung zum Haftantritt erhalten - und müsste in den nächsten Wochen dann einrücken. Womöglich sogar noch vor Weihnachten.

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