Nach Mord an Rudolph Moshammer: Justiz bleibt hart - warum der Täter (42) nicht aus dem Knast darf

Gerade, wenn es um sehr prominente Fälle geht, ist die bayerische Justiz knallhart. Jüngstes Beispiel: Herish A. (42), Mörder von Rudolph Moshammer, hat keine Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung. Er muss seine Strafe wohl bis zum letzten Tag absitzen.
München - Nach Recherchen unserer Redaktion wird Herish A. (42) nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer (†64) wird bis zum letzten Tag im Gefängnis bleiben müssen – und möglicherweise noch darüber hinaus. Noch mindestens ein Jahr sitzt er in Haft.
Rückblick: Am 14. Januar 2005 hatte Moshammer den Iraker am Hauptbahnhof angesprochen, beide fuhren zu seiner Villa in Grünwald. Dort sollte es zum Sex gegen Bezahlung kommen, doch die Begegnung endete im Streit. Herish A. erdrosselte Moshammer mit einem Telefonkabel. Es war ein Mord, der ganz München erschütterte und bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Im November 2005 urteilte das Landgericht: Herish A. ist schuldig des Mordes, den er aus Motiven der Habgier und Heimtücke begangen hatte. Laut Urteil wollte er Moshammer ausrauben – und brachte ihn deshalb um.
München: Moshammers Mörder muss bis Januar 2023 im Gefängnis bleiben
Gegen Herish A. wurde damals lebenslange Haft verhängt, die er in der Justizvollzugsanstalt Straubing verbüßt. Das bedeutet im Regelfall: 15 Jahre Haft. Demnach wäre der Iraker spätestens 2020 entlassen worden – bei guter Führung sogar schon früher. Doch die Schwurgerichtskammer hatte im Mordprozess auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das ist die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht verhängen kann. Für Herish A. heißt das ganz konkret: „Seine Mindestverbüßungsdauer wurde auf 18 Jahre festgelegt“, bestätigt Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, gegenüber unserer Zeitung. Und fügt an: „Die Mindestverbüßungsdauer wird Mitte Januar 2023 erreicht sein.“ So hatte es die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing festgelegt.

Der Beschluss datiert vom Juni 2020. Und macht klar: Der Mord an Rudolph Moshammer war in der Wertung der Justiz so schlimm, dass er eine Sicherungsverwahrung nach sich zieht. Täter sitzen dann mehr als die üblichen 15 Jahre im Gefängnis. Laut Gesetz gibt es im Falle eines solchen Mordurteils eigentlich keine Strafobergrenze. Herish A. (42) hätte unter Umständen also noch viele Jahre im Gefängnis bleiben müssen. Doch in seinem Fall sind es bis Januar 2023 nur drei zusätzliche Jahre mehr als die lebenslange Haftdauer von 15 Jahren.
Mord in München: Herish A. wollte aus dem Knast - doch sein Antrag wurde abgelehnt
Erst jetzt wurde bekannt: Herish A. hatte heuer versucht, vorzeitig aus dem Gefängnis frei zu kommen. Die bayerische Justiz blieb aber hart – und schmetterte seinen Wunsch auf Haftentlassung ab. „Ein Antrag auf Absehen von der weiteren Vollstreckung gem. § 456a StPO wurde Anfang März 2021 abgelehnt“, bestätigt Oberstaatsanwältin Leiding.

Wie geht es jetzt weiter? „Aus dem Vollstreckungsheft lässt sich entnehmen, dass eine Abschiebung frühestens ab Juli 2022 denkbar wäre“, sagt Leiding. 17 Jahre und siebeneinhalb Monate hätte Herish A. dann eingesessen. Für den deutschen Staat wäre die Abschiebung günstiger. Mindestens ein halbes Jahr bleibt A. also noch in der JVA Straubing. Ob er dann entlassen wird? „Zunächst ist der weitere Vollstreckungsverlauf abzuwarten“, sagt Leiding. Denn die Justiz kann die Haft auch nochmals verlängern, falls Herish A. auffällig wird. Sein Anwalt Adam Ahmed sagt: „Ich denke, dass er früher rauskommen wird als die Mindestverbüßungsdauer. Unsere Einschätzung ist, dass es im Sommer zur einer Abschiebung kommen wird.“