Nach Münchner Amoklauf am OEZ: Urteil gegen Waffenverkäufer rechtskräftig

Zu sieben Jahren Haft wurde Philipp K. wegen des Verkaufs von Waffen an den Münchner Amokläufer verurteilt. Nun ist das Urteil gegen den Verkäufer rechtskräftig.
Update vom 21. Januar 2019:
Zweieinhalb Jahre nach dem Münchner Amoklauf ist das Urteil gegen den Verkäufer der dabei verwendeten Waffe rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft rechtsfehlerfrei, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.
Der aus Marburg stammende Philipp K. hatte die Waffe samt Munition im Sommer 2016 über das sogenannte Darknet verkauft. Der 18 Jahre alte Käufer hatte damit am 22. Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen und Selbstmord begangen.
Das Landgericht München I verurteilte Philipp K. vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und illegalen Waffenhandels. In die Planung seiner Tat habe der Amokläufer niemanden einbezogen, erklärte nun der BGH. Auch der Angeklagte habe davon nichts gewusst. Aber angesichts der Verkaufsumstände hätte er die grundsätzliche Möglichkeit einer schwerwiegenden Straftat unter Verwendung der Waffe erkennen müssen. Neben dem Angeklagten hatten auch 22 Nebenkläger das Urteil angefochten. Sie wollten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder gar Mord erreichen.
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Ursprungsmeldung vom Januar 2018
München - Ohne Regung hatte Philipp K. (33) das Urteil entgegengenommen, die Opfer-Familien hingegen vergossen bittere Tränen. So endete am Freitag der Prozess gegen den Waffenhändler vom OEZ-Amoklauf. Zu sieben Jahren verurteilte ihn das Landgericht. Doch die Verteidiger kündigen an: „Wir werden in Revision gehen“, sagen Sascha Marks und David Mühlberger.
Eineinhalb Jahre lang saß K. in U-Haft. Wann er wieder freikommt, ist nun weiter offen – denn sein Fall wird demnächst noch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen. Dort werden die höchsten Richter das Urteil des Landgerichts prüfen.
Emotionaler Richterspruch
Mehr als 100 Stunden lang hatte K. seit August vor dem Landgericht ausgeharrt – meist schweigend. Nur am letzten Verhandlungstag entschuldigte er sich bei den Angehörigen – er habe das alles nicht gewollt. Richter Frank Zimmer hingegen brach vor Mitgefühl die Stimme, als er die Namen der Opfer in seiner Urteilsbegründung verlas und den Angehörigen viel Kraft wünschte.
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„Den Verlust werden wir wohl nie verwinden. Uns bleibt nur die Erinnerung“, sagte Smajl Segashi, der einzige Hinterbliebene, der bereit ist, offen über seine Trauer zu sprechen. Seine Tochter Armela (14) war am 22. Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum erschossen worden.
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„Brüder im Geiste“ seien Amokläufer S. und Waffenhändler K. gewesen. Beide rechtsradikal und menschenverachtend in ihrer Gesinnung, führte Richter Zimmer aus. Mit dem Urteil sei ein illegaler Waffenverkäufer zum ersten Mal in diesem Maße für eine Tat zu Verantwortung gezogen worden. Für die Angehörigen waren sieben Jahre Haft ein schwacher Trost.
thi