Nach Wiesn-Attentat: Überlebender erhält endlich Entschädigung - Freistaat muss ihm 8000 Euro zahlen

Robert Höckmayr (53) überlebte das Bomben-Attentat auf dem Münchner Oktoberfest. Seit Jahrzehnten kämpft er für die Anerkennung seiner Verletzungen - warum er jetzt endlich Recht bekam.
- Beim Bomben-Attentat auf der Wiesn wurden 1980 mehr als 200 Menschen verletzt und 13 getötet.
- Robert Höckmayr überlebte schwer verletzt, aber leidet bis heute an den schweren Folgen.
- 2015 reichte er Klage gegen den Freistaat ein - nun konnte er sich endlich durchsetzen.
München - Er überlebte die Bombe auf der Theresienwiese 1980, doch die Explosion am Haupteingang der Wiesn zerstörte sein Leben und seine Familie. Bis heute ist Robert Höckmayr (53) schwer gezeichnet, den Freistaat hatte er deshalb auf finanzielle Entschädigung verklagt.
Im Prozess am Sozialgericht München gab es am Freitag nun endlich eine Einigung: Höckmayr hat erkämpft, dass seine Opfer-Entschädigung erhöht wird. Seine Grad der Behinderung wird nun von 50 auf 60 Prozent hochgestuft - als Folge des Bombenattentats, das ihm Rücken und Nerven zerstört hat. Bis heute leidet Höckmayr unter Rücken- und Hörproblemen, Tinnitus, kaputten Nerven sowie den psychischen Folgen des Horror-Erlebnisses, bei dem der damals Zwölfjährige zwei Geschwister verlor, als er mit seiner ganzen Familie auf der Wiesn gewesen war. Zwei weitere Geschwister nahmen sich später das Leben.

Doch Höckmayr blieb stark und scheute auch nicht einen sechseinhalb Jahre langen Rechtsstreit mit dem Freistaat, den er am Freitag mit einem außergerichtlichen Vergleich beilegen konnte. In Zahlen heißt das: Der Überlebende erhält monatlich 100 Euro mehr Grundrente vom Freistaat. Weil das Urteil rückwirkend bis April 2015 gilt, werden Höckmayr nun rund 8000 Euro überwiesen.
München: Überlebender kämpfte jahrzehntelang für seine Rechte - nun erhielt er endlich Recht
„Ich wurde immer wieder als Stänkerer dargestellt“, sagt er. „Ich bin aber ein Opfer und habe meine gesamte Kindheit verloren.“ Sport habe er nie machen können. Erst seit 2008 genehmigte ihm der Freistaat die Rente nach dem Opferentschädigungsgesetzt in Höhe von rund 300 Euro. Höckmayr war das zu wenig - er klagte. Mit Erfolg: Seine posttraumatischen Belastungsfolgen wurden erst jetzt richtig anerkannt. Sein Anwalt Alexander Frey sagt: „Dieser Erfolg vor Gericht kann andere Opfer des Attentats ermutigen, ihre Ansprüche durchzusetzen.“
Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.