Renten-Wahnsinn: Münchner musste viel Geld für verstorbene Ex-Frau zahlen

Ein Münchner Pensionär gerät als Geschiedener in eine Gesetzesfalle - die kostet ihn nach dem Tod seiner Ex-Frau ein stattliches Vermögen.
München - Otto Waldenmaier hat mehr als 59.000 Euro an die Rentenkasse zahlen müssen – für seine längst verstorbene Ex-Frau! Der pensionierte 76-Jährige, der Sanitäter-Fachausbilder bei der Bundeswehr war, hatte sich nach 23 Jahren Ehe 1985 von seiner Frau scheiden lassen. 1993 ging der Münchner in Pension.
„Solange meine Frau lebte, war das mit dem Versorgungsausgleich ja in Ordnung – das findet sogar meine jetzige Frau.“ Doch als die Ex-Frau Edda im Dezember 2010 im Alter von 69 Jahren verstarb, wurde der Versorgungsausgleich in Höhe von rund 800 Euro im Monat einfach weiter abgezogen.
Aufregung in München: „Es ist halt ein deutsches Gesetz“
„Es ist doch völliger Unsinn, für eine verstorbene Person zu zahlen!“, empört sich Waldenmaier. Doch was so irrsinnig erscheint, ist geltendes deutsches Recht. „Wenn ich bei der Rentenkasse gesagt habe: ‚Ich sehe es nicht ein, für eine Tote zu zahlen‘, haben die mir unter der Hand gesagt: Griechen oder Italiener würden das wohl nicht hinnehmen, aber es ist halt ein deutsches Gesetz.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner kämpft seit Jahren gegen dieses Unsinns-Gesetz, von dem bundesweit mehrere zehntausend Männer und vereinzelt auch Frauen betroffen sind – und das ordentlich Geld in die Rentenkassen spült. „Die Änderung dieser Gaga-Regelung wäre zu teuer, wurde mir mitgeteilt“, so Wegner.
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Das Bundesjustizministerium verwies auf tz-Anfrage darauf, dass „der ausgleichsberechtigte Ehegatte auch dann bis zu seinem Lebensende eine Versorgung erhält, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte vor ihm verstirbt“. So garantiere die Regelung, dass „im Durchschnitt aller Fälle die Kostenneutralität für die jeweils betroffene Versichertengemeinschaft“ bestehe.
München: Germeringer Pensionär teilt selbes Schicksal
Der Münchner Pensionär Waldenmaier versuchte zunächst, mit Anwälten der Bundeswehr gegen die Unsinns-Zahlung zu kämpfen. „Doch die sagten mir nur: Keine Chance!“ Doch dann lernte er zufällig einen Germeringer Pensionär kennen, der ebenfalls für seine tote Ex zahlen musste. „Er erzählte mir, dass er es mithilfe eines Rechtsbeistandes aus Pforzheim geschafft hatte, aus der verrückten Nummer rauszukommen.“ Waldenmaier wandte sich an diesen Rentenberater: Rudi Werling hilft seit Jahren Betroffenen aus ganz Deutschland – und konnte allein in Bayern bei mehreren Dutzend Fällen erreichen, dass der Versorgungsausgleich eingestellt werden konnte, oft auch nach langjährigem Rentenbezug. Auch bei Waldenmaier hatte Experte Werling Erfolg: Im Mai 2018 entschied das Familiengericht München, dass der Pensionär nicht länger für seine tote Ex-Frau zahlen muss.
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Rückwirkend ab 1. Dezember 2016 bekam er sogar die zu viel gezahlte Pension rückerstattet: rund 11.000 Euro! Trotzdem bleibt es dabei, dass jeder Einzelfall um sein Recht kämpfen muss – „viel sinnvoller wäre es, einfach das Gesetz zu ändern“, so CDU-Mann Wegner. „Es gibt sogar so kuriose Fälle, wo der neue Mann der Ex-Frau nach deren Tod von der Rente des Ex-Mannes profitiert“, erzählt Rentenberater Werling (zu erreichen ist seine Kanzlei per E-Mail unter: info@versorgungsausgleich-kanzlei.de).
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