Der Baufirma wirft er vor, die Baustelle nicht ausreichend gesichert zu haben und somit für den Unfall verantwortlich zu sein. In dem Prozess ging es unter anderem um die Frage, ob der Bauzaun zum Zeitpunkt des Unfalls lückenhaft und nicht standfest war. Dazu waren auch Zeugen aus der Nachbarschaft gehört worden.
Weil einer der Beklagten, der Eigentümer des Baugrundstücks, tot ist und die verantwortliche Baufirma insolvent, trat nach Angaben eines Gerichtssprechers der Erbe des Eigentümers und ein Insolvenzverwalter vor Gericht auf der Beklagtenseite auf. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (dpa)