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Bub fiel in Baugrube, bis heute gibt‘s kein Schmerzensgeld: Leon kämpft seit 16 Jahren für Gerechtigkeit

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Unfallopfer Leon B. (21) will Schmerzensgeld vor Gericht erstreiten
Unfallopfer Leon B. (21) will Schmerzensgeld vor Gericht erstreiten © SIGI JANTZ

Schlimmes Schicksal: Als Fünfjähriger war Leon B. (heute 21) in eine Baugrube gefallen, bis heute ist der Unfall in Laim aber nicht abschließend geklärt. War die Baustelle nicht richtig gesichert? Das muss nun das Oberlandesgericht in München klären.

München - Sein Schicksal wurde schon als junger Bub besiegelt: Im Alter von nur fünf Jahren war Leon B. (21) in eine Baugrube gefallen. Seither ist er behindert und sitzt bis heute im Rollstuhl.

Doch wer ist Schuld an dem schlimmen Unfall, der sich am 1. April 2006 in Laim ereignet hatte? Das ist auch 15 Jahre später noch nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht soll den Fall nun abschließend entscheiden. Dort wird aktuell der Berufungsprozess von Leon B. verhandelt. Er klagt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen eine Baufirma - und hatte vom Landgericht München I bereits Recht erhalten. 2018 wiesen ihm die Richter insgesamt 500 000 Euro zu, da B. durch seine schweren Kopfverletzungen bleibende Schäden erlitten hatte. Zusätzlich erhält der heute 21-Jährige eine monatliche Schmerzensgeldrente von 1500 Euro.

Münchner (21) ist schwerbehindert, weil er als Bub in eine Baugrube fiel - doch wer ist schuld am Unfall?

Für Leon B. zumindest ein Teilerfolg: Er war 2006 beim Spielen mit seiner Zwillingsschwester und einem Freund auf eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück seiner Familie gegangen und in eine große Baugrube gefallen. Streitig ist bis heute, ob die Baustelle durch einen lückenhaften und nicht standfesten Bauzaun mangelhaft gesichert gewesen war. So hatte es das Landgericht beurteilt. Die Baufirma hatte die Vorwürfe aber stets bestritten - und ging in Berufung.

Weil der Grundstückseigentümer mittlerweile verstorben und die Baufirma insolvent ist, müssen sich auf Beklagtenseite nun ein Vertreter des Gestorbenen und der Insolvenzverwalter der Baufirma. Leon B. könne sich nicht an den Unfall erinnern, hatte er bereits 2020 ausgesagt. Er ist bis heute auf intensive Unterstützung angewiesen, seine Mutter fungiert als seine gesetzliche Betreuerin.

Nachbarn beschreiben die Sicherung der Baustelle bis heute als „stümperhaft“. Ob Leon B. Recht bekommt, ist noch nicht klar. Der Prozess am Oberlandesgericht dauert noch an.

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