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Freundin eingesperrt und vergewaltigt: Münchner (50) legt Geständnis ab – jetzt ist das Urteil gefallen

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Von: Andreas Thieme

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Antonio M. hatte laut Urteil des Landgerichts eine Bekannte unter Drogen gesetzt und vergewaltigt
Antonio M. hatte laut Urteil des Landgerichts eine Bekannte unter Drogen gesetzt und vergewaltigt © SIGI JANTZ

Antonio M. (50) muss hinter Gitter: Er hatte eine Bekannte eingesperrt, mit dem Messer bedroht und dann vergewaltigt. Am Landgericht legte er ein Geständnis ab. Jetzt ist sein Urteil gefallen: Er muss für acht Jahre ins Gefängnis.

München - Lange Haft für den Vergewaltiger! Antonio M. hatte vor dem Landgericht München I eine brutale Tat gestanden: Der 50-Jährige sperrte eine Freundin in deren Wohnung ein, bedrohte sie mit dem Messer und vergewaltigte sie anschließend. Dafür muss der arbeitslose Münchner jetzt ins Gefängnis.

„Besonders schwere Vergewaltigung“: Täter muss lange ins Gefängnis

„Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten heute nach einer viertägigen Hauptverhandlung wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt“, teilt Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur mit. Zudem habe die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

In dem Vergewaltigungsprozess stellte das Landgericht fest, dass der Angeklagte seine Bekannte in deren Wohnung nach vorherigem gemeinsamen Alkohol- und Ketaminkonsum zunächst mit einem Messer bedroht und sie anschließend brutal zum ungeschützten oralen Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Der Angeklagte habe die Geschädigte Lafleur zufolge zuvor mehrfach gewürgt und ihre Kleidung mit dem Messer zerschnitten.

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München: 50-Jähriger bedrohte Freundin mit Messer und vergewaltigte sie - er muss acht Jahre in Haft

Wenige Tage später hatte Antonio M. rund ein halbes Kilogramm Marihuana in der Absicht, die Drogen zu verkaufen, in seiner Wohnung aufbewahrt. Zur Verteidigung dieses Vorrats habe der Angeklagte Lafleur zufolge ein Messer sowie ein Tierabwehrspray bereit gehalten. Die Taten hatte Antonio M vor Gericht gestanden.

„Unter dem Vorsitz von Frank Schaulies verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren gegen den Angeklagten“, erklärt der Gerichtsprecher. Zugunsten des Angeklagten wurde sein vollumfängliches und vorbehaltloses Geständnis gewürdigt - sonst wäre die Strafe noch höher ausgefallen. Aber: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig“, sagt Lafleur. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft München I stehe das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab sofort eingelegt werden müsste.

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