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Verbot für politische Veranstaltungen in Schulen

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Räume in Schulanlagen und Sporthallen dürfen nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen vermietet werden. Das hat der Stadtrat am Mittwoch entschieden.

München - Bislang konnten schulfremde Nutzer Räume in Schulen außerhalb der Unterrichtszeit – zum Beispiel am Abend – gegen ein Entgelt miete. Angebote der Erwachsenenbildung etwa tun das häufig. Auch Parteien oder Wählergruppen stand bisher der Zugang zu Schulräumen grundsätzlich offen. In der Praxis haben politische Gruppen zwar selten davon Gebrauch gemach. Zwischen 2014 und 2016 gab es nur zwei parteipolitische Veranstaltungen in Schulräumen.

Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist ein Verbot von politischer Werbung während der Unterrichtszeit festgelegt. Nun hat der Stadtrat auch für die Zeiten nach Schulschluss eine konsequente Regelung getroffen.

Durch das Wahljahr 2017 steigt das Risiko

Demnach sind Schulen besonders sensible Räume. Jedwede Gefahr, dass zumindest zeitweise der Schulfriede durch politische Veranstaltungen gestört wird, sollte vermieden werden. Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in den Jahren 2017 und 2018 könnte es sein, dass mehr politische Parteien Schulräume mieten wollen. Außerdem könne es durch die veränderte politische Landschaft passieren, dass Schulen für Veranstaltungen genutzt werden, in denen verfassungsfeindliche Positionen thematisiert, öffentlich diskutiert und verbreitet werden

„Unsere Schulanlagen und Sporthallen sollten hierfür keine Plattformen bieten“, sagte Stadtschulrätin Beatrix Zurek. „Gerade in Schulen darf es weder für verfassungsfeindliche Ziele noch Hetze jedweder Art gegen Minderheiten oder Religionsgemeinschaften Raum geben – nicht im Unterricht und auch nicht nach Schulschluss.“

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