München weitet Tempo-30-Zonen in der Stadt aus und löst auch Kopfschütteln aus

Die Zahl der Tempo-30-Begrenzungen in München wächst. Bis Ende 2019 werden zahlreiche weitere Stellen dazukommen. Vor einigen Schulen hat sich schon etwas geändert. Ein Fall verwundert jedoch.
München - Der Grund: Die Stadt will konsequent eine Vorschrift anwenden, die derartige Tempolimits an sensiblen Stellen erleichtert.
Seit November 2017 gilt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es leichter macht, die Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kitas, Altenheimen, Krankenhäusern und Kinderspielplätzen auf 30 km/h zu begrenzen. 2000 Einrichtungen sind in München potenziell von der Neuregelung betroffen, darunter 350 Schulen sowie 1400 Kindergärten und Kitas. Allerdings will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Tempo-30-Schilder nicht nach dem Gießkannenprinzip in der Stadt verteilen, sondern jeden Fall einzeln prüfen. Zwei Jahre hat die Verwaltung dafür eingeplant.
Die 137 Grundschulen sind schon durch
Die Verkehrsspezialisten des KVR hatten sich bereits auf die Aufgabe vorbereitet und standen gewissermaßen in den Startlöchern, als die neue StVO im November 2017 in Kraft trat. „In erster Priorität wurden alle 137 Grundschulen einzeln überprüft“, berichtet KVR-Sprecher Johannes Mayer. „Die meisten Grundschulen befanden sich bereits in Tempo-30-Zonen. 27 Grundschulen wurden noch einzeln abgefahren.“ Auch vor diesen 27 Schulen seien nun Tempo-30-Schilder aufgestellt worden. Bei der Prüfung wurden jeweils die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung und geeignete Standorte für die Beschilderung festgelegt.
Tempo 30 immer sinnvoll?
Doch nicht nur an Grundschulen halten die KVR-Verkehrsexperten Tempo 30 für sinnvoll. „Zurzeit werden die weiteren Schulen abgearbeitet. Mit dem Abschluss der Prüfung ist bis zum Ende der Sommerferien zu rechnen“, sagt Mayer.
Generell, so Mayer, habe man bei den Prüfungen auch die Nachbarschaft im Blick. Gebe es neben den Schulen andere Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenheime und Krankenhäuser, so würden die mit geprüft und mit beschildert.
Der Stadtrat will die neuen Möglichkeiten der StVO nutzen und hat beschlossen, dass überall dort, wo es möglich ist, die Tempo-30-Regelung umgesetzt werden soll. „Von den geprüften Örtlichkeiten wurde die überwiegende Mehrheit positiv verbeschieden“, berichtet Mayer.
Noch bis Ende 2019 wird die Überprüfung und gegebenenfalls die Ausweisung neuer Tempo-30-Abschnitte dauern. „Es muss jede Einrichtung überprüft werden. Mit der Bearbeitung sind zwei Teams betraut. Die Aufteilung erfolgt nach Stadtbezirken“, erklärt Mayer. Nach den Schulen folgen die Kindergärten, die Spielplätze, die Krankenhäuser und schließlich die Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Tempo-Beschränkung jetzt kürzer als zuvor
An einigen Orten hat das Aufstellen der neuen Schilder etwas fragliche Folgen: so etwa in Neuperlach. Das zeitlich begrenzte Tempo-30-Limit am Hugo-Lang-Bogen wurde dort nun sogar um eine Stunde gekürzt. Im gesamten Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach sind sechs neue Tempo 30-Verordnungen rund um diverse Schulen geplant. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten werktags, Montag bis Freitag, zwischen 7 und 18 Uhr. Das deckt sich in der Regel mit den maximalen Öffnungszeiten von Schulen und Kitas. Die Beschilderung soll grundsätzlich einheitlich im gesamten Stadtgebiet vor allen betroffenen Einrichtungen sein, so hat es der Stadtrat beschlossen.
Dies führt nun dazu, dass das seit vielen Jahren bestehende Tempolimit am Hugo-Lang-Bogen um eine Stunde gekürzt wurde. Galt es früher bis 19 Uhr, begrenzt es das neue Schild bis 18 Uhr. Die Beschränkung auf dem Abschnitt zwischen Niederalm- und Josef-Brückl-Straße war einst eingeführt worden, um die Sicherheit der Schüler der Grundschule am Karl-Marx-Ring 63 zu erhöhen, die hier die Straße überqueren.
Gilt das Tempolimit auch in den Sommerferien?
Während der Sommerferien wurde das Verkehrszeichen bislang einfach zusammengeklappt und somit außer Kraft gesetzt. Nun hat es das Kreisverwaltungsreferat gegen ein festes Schild ausgetauscht. Damit ist auch die Ferienregelung aufgehoben, obwohl das Zusatzschild „Schule“ dranhängt. An gesetzlichen Feiertagen dürfen Autofahrer das Limit aber offenbar missachten. Die werden nämlich offiziell wie Sonntage behandelt, die ja explizit ausgeschlossen sind. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Urteil vom Amtsgericht Wuppertal.
In den Schlagzeilen war kürzlich die Welfenstraße im Münchner Stadtteil Au. Ein Tempolimit soll dort die Verkehrssituation entschärfen, doch ist das genug?
Von Andrea Lindner und Carmen Ick-Dietl