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Nach Wintereinbruch in München: Expertin gibt Heiztipps – „Wohnung nicht auskühlen lassen“

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Von: Andreas Thieme

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Schulkinder laufen bei Schneefall mit Regenschirmen über eine Straße
Kommen Kälte und Schnee zurück? Mehrere Wettermodelle berechnen einen Kälteeinbruch für Ende Februar. © dpa/Tobias Hase

Nach Frühlings-Temperaturen kehrte am Wochenende kurzzeitig der Winter wieder zurück, mit Schnee und Minusgraden. Doch wie viel müssen Mieter bei diesem Wetter heizen, um Schimmel oder defekte Leitungen zu vermeiden? Eine Münchner Expertin klärt auf und gibt Tipps.

München – Durch den Krieg in der Ukraine steigen auch bei uns die Energiekosten stark an. „Doch so wie der Vermieter eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in den Mieträumen ermöglichen muss, muss der Mieter auch dafür sorgen, dass die Wohnung nicht zu sehr auskühlt“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. Sie gibt einen Überblick zu den Pflichten und Kosten.

„Zu geringes Heizen könnte zur Folge haben, dass Rohre oder Leitungen einfrieren oder Schimmel entsteht“, warnt Lutz-Plank. „Eine Mindesttemperatur von 18 Grad dürfte hier ausreichend sein.“ Mieter hätten keine grundsätzliche Verpflichtung zu heizen, aber müssen muss dafür sorgen, dass keine Mängel in der Wohnung entstehen. Feste Richtlinien oder Gesetze gibt es dafür nicht. „Es kommt auch immer auf den Einzelfall an, da jede Heizung unterschiedlich dimensioniert und jede Wohnung unterschiedlich gedämmt ist.“

Winter kommt in München kurzzeitig zurück - Expertin gibt Tipps zum sinnvollen Heizen

Wenn sich Schimmel in der Wohnung bildet, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Bei einer mangelhaften Bausubstanz, also z.B. schlechte Isolierung oder defekte Fenster, sei der Vermieter in der Pflicht, die Ursache der Schimmelbildung zu beheben. „Wenn sich aber herausstellt, dass der Mieter zu wenig gelüftet und geheizt hat, ist er verantwortlich“, sagt Lutz-Plank.

Allerdings müsse der Vermieter dem Mieter schon vorher sagen, wie geheizt und gelüftet werden muss und ob die Möbel nicht zu nah an der Wand aufgestellt werden dürfen, da sich ansonsten die Wärme oder Kälte staut. „Werden neue Fenster in einer Wohnung eingebaut, muss besonders viel gelüftet werden, da diese Fenster im Zweifel sehr dicht sind und so ein Luftaustausch unterbleibt. Dies kann zu Schimmelbildung führen.“

Winter in München: Vermieter kann Mieter nicht zu höheren Abschlagszahlungen verpflichten

Es gibt Lutz-Plank zufolge bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, ob der Vermieter den Mieter verpflichten kann, höhere Abschlagszahlungen zu leisten, da mit hohen Heizkostenabrechnungen in diesem Jahr zu rechnen ist. „Grundsätzlich darf der Vermieter die Vorauszahlungen nur dann erhöhen, wenn sich aus der letzten Abrechnung eine hohe Nachzahlung für den Mieter ergibt. Allerdings raten wir den Mietern, ihre Vorauszahlungen vorsichtshalber zu erhöhen, damit die Überraschung der Nachzahlung nicht zu groß wird und der Mieter diese nicht leisten kann.“ Eine Kündigung komme aber für den Vermieter nicht infrage, wenn der Mieter die Abschlagszahlungen nicht erhöhen will.

Tipp der Expertin: „Man sollte die Wohnung, wenn man nicht zu Hause ist, nicht zu sehr auskühlen lassen.“ Außerdem sollte man die Türen geschlossen halten. „Es macht keinen Sinn, mit einer Heizung die gesamte Wohnung zu heizen“, sagt Lutz-Plank. Wichtig sei darauf zu achten, dass keine Möbel oder dicke Vorhänge vor den Heizkörpern sind, „denn dann wird die Wärme nicht abgegeben, sondern staut sich“.

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