Unter den 450 Bleiben aus 2021 waren 132 Wohnungen, die als Ferienwohnung genutzt wurden, 246 Leerstände sowie 72 Einheiten, die für gewerbliche Zwecke genutzt wurden. Insgesamt hat die Verwaltung im Jahr 2021 3253 entsprechende Verfahren bearbeitet, Zwangsgelder in Höhe von 2,4 Millionen Euro angedroht und in Höhe von rund einer Million Euro kassiert. Zudem wurden Bußgelder über insgesamt 2,4 Millionen Euro festgesetzt. Von den 127 Prozessen zum Thema Zweckentfremdung hat die Verwaltung 87 gewonnen. Das entspricht einer Quote von 69 Prozent.
Es ginge aber noch besser – mit mehr Unterstützung vom Freistaat. „Die landesrechtlichen Regelungen zur Zweckentfremdung reichen in ihrer heutigen Form bei Weitem noch nicht aus, um die Gemeinden und Städte bei ihrem Kampf gegen illegale Ferienwohnungsnutzung ausreichend zu unterstützen“, sagt Schiwy.
Ihr Appell: Der Freistaat Bayern müsse dringend nachbessern, etwa mit der Einführung einer Genehmigungs- oder einer Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. „Leider stehen uns solche weiteren, dringend erforderlichen Instrumente bisher immer noch nicht zur Verfügung.“ SASCHA KAROWSKI
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