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Wolfsmasken-Vergewaltiger: Bundesrichter kippen Münchner Urteil - neuer Prozess startet

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Von: Andreas Thieme

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Prozess um Vergewaltigung mit der Wolfsmaske
Der Angeklagte steht im Landgericht im Verhandlungssaal. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Es war ein Verbrechen wie aus einem Alptraum: Im Juni 2019, tagsüber mitten in München, zerrt ein Mann mit einer Wolfsmaske eine Elfjährige in ein Gebüsch und vergewaltigt sie. Ab Dienstag muss der Grusel-Fall am Landgericht neu verhandelt werden.

München - Zu zwölf Jahren Haft hatte das Landgericht den damals 45-Jährigen im Jahr 2021 verurteilt - und auch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Zuvor hatte der Angeklagte im Prozess gestanden, das Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung trug er eine Wolfsmaske - so machte der Fall später bundesweite Schlagzeilen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte allerdings „durchgreifende rechtliche Bedenken“ gegen die Strafzumessung der Richter in München, gab der Revision gegen das Urteil darum teilweise statt und verwies den Fall an das Landgericht zurück - ein Erfolg auch für den Münchner Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed, der vor sechs Wochen noch die Abschiebung des Moshammer-Mörders Herish A. auf den Weg gebracht hatte. Bis zum 19. April sind am Landgericht München I nun zehn Verhandlungstermine angesetzt.

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München: 45-Jähriger zog elfjähriges Mädchen und vergewaltigte sie - zur Tarnung trug er eine Wolfsmaske

Inhaltlich wird es aber eher um die Höhe der Strafe gehen - und nicht um die Schuld des Vergewaltigers. Denn bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte der BGH. Man könne daher nicht ausschließen, dass das Münchner Gericht bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre. Konsequenz: Dies führte zur Aufhebung der Strafzumessung und der Sicherungsverwahrung. Der Schuldspruch an sich blieb aber bestehen.

„Die Sicherungsverwahrung stellt einen unbegrenzten Freiheitsentzug dar. Die Strafe ist naturgemäß auf das Höchstmaß begrenzt“, erläutert Verteidiger Adam Ahmed, der den Wolfsmasken-Vergewaltiger vertritt. „Bei der Strafhöhe muss daher die Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen und berücksichtigt werden. Es macht einen Unterschied, ob die Sicherungsverwahrung daneben greift oder nicht. Die Strafe wird also nun etwas geringer ausfallen, wenn die Sicherungsverwahrung angeordnet wird.“

Prozess in München: Bundesrichter kippen Münchner Urteil - Wolfsmasken-Vergewaltiger muss erneut vor Gericht

Der schwerwiegende Überfall auf das Mädchen hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft mit der S-Bahn zur Arbeitsstelle fahren. Dort hatte er das Mädchen gesehen, verfolgte sie und fiel später über sie her.

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