Zoff um „Brudi“: Bekannter Musiker streitet um Tabak-Marke - der Ausgang am Münchner Landgericht überrascht

Rapper Haftbefehl gehört zu Deutschlands erfolgreichsten Musikern. Er vermarktet nicht nur seine Musik, sondern auch Lebensmittel und Kleidung - deshalb gab es nun Zoff um eine eingetragene Marke. Das Münchner Landgericht musste den Fall verhandeln.
München - Er ist einer der erfolgreichsten Rapper in Deutschland - doch kürzlich hatte Aykut Anhan alias „Haftbefehl“ juristischen Zoff in München. Konkret: Er wurde wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung verklagt. Der Fall ging sogar vor das Münchner Landgericht.
Der Hintergrund: Schon seit Jahren verdient Rapper Haftbefehl nicht mehr nur an seiner Musik, sondern macht auch sich selbst zur Marke. Eigene Wortkreationen dienten hier des Öfteren als Slogan. So entwarf Aykut Anhan etwa seinen „HafTea“, einen Eistee, den es in deutschen Supermärkte zu kaufen gibt. Seine „Babo Pizza“ gibt es zudem im Tiefkühlregal. Auch Badelatschen brachte der Rapper schon auf den Markt: Seine „Brudiletten“ sind an das Erfolgsmodel deren Name an die „Adiletten“ der Marke Adidas angelehnt sind.
München: Rapper Haftbefehl streitet um Tabak-Marke - Verhandlung am Münchner Landgericht
Die aktuelle Klage drehte sich hingegen um das Wort „Brudi“: Dafür war bereits ein Markenname für Tabakerzeugnisse eingetragen gewesen, als auch Rapper Haftbefehl die Bezeichnung vermarkten wollte. Aber: „Der Beklagte wendet unter anderem ein, die Eintragung der älteren Marke durch den Kläger sei rechtsmissbräuchlich erfolgt, weil der Beklagte den Begriff „Brudi“, der inzwischen in die Jugendsprache eingegangen sei, mit seinen Songtexten entscheidend mitgeprägt habe“, sagte Gerichtssprecherin Anne Fricke bereits Ende April.
Vor Gericht wollte sich der Kläger mit Rapper Haftbefehl über die Markenrechte einigen - wochenlang zogen sich diese Bemühungen hin. Heute kam es nun zur Einigung: Beide Parteien schlossen einen außergerichtlichen Vergleich. Üblich sind hier Zahlungen, die den Anspruch des Klägers dann ausgleichen. „Das Verfahren ist mit Vergleichsabschluss für das Landgericht München I erledigt“, teilte das Gericht per Mail mit. Ein Termin zur Verkündung des Urteils für dieses Markenrechtsstreit, der für Montag vorgesehen war, wurde durch die Einigung nun gestrichen.