Münchens dümmster Dealer: Mann verkaufte Schein-Drogen an Festivalbesucher – die Folgen sind dramatisch

Ein Mann mischte Pulver in Tüten, um es auf einem Festival in München als vermeintliche Drogen zu verkaufen. Besucher verrieten den 22-Jährigen an die Polizei, jetzt muss er in den Knast.
München – Er handelte mit Scheindrogen auf einem Münchner Musikfestival – dafür muss ein 22-Jähriger jetzt ins Gefängnis, wie das Amtsgericht mitteilt. Demnach war der Angeklagte am 30.12.2022 mit dem Bus aus Italien eingereist, um in der Silvesternacht 2022 auf dem Weird-Festival für Elektro-Musik im Zenith seinen Stoff zu verkaufen. Bereits an Neujahr wollte er in seine Heimat zurückfahren, wurde jedoch noch am 31.12.2022 festgenommen und befand sich seitdem in U-Haft.
Denn: Ein Zeuge hatte den Angeklagten dabei beobachtet, wie er gegen 2.20 Uhr mit eindeutigen Handzeichen den Besuchern des Festivals Betäubungsmittel anbot. Bei der anschließenden Festnahme wurde bei dem Dealer eine Vielzahl vermeintlicher Betäubungsmittel sichergestellt, die in kleinen Stückelungen verkaufsfertig verpackt waren und in ihrem Aussehen richtigen Drogen ähnelten.
Ein Jahr Gefängnis: 22-Jähriger verkaufte vermeintliche Drogen auf Münchner Festival
Laut Polizei handelte es sich um 47 graue Plomben mit einem weißen Pulver (insgesamt 33,18 Gramm), 71 blaue Plomben mit weißem Pulver (82,75 Gramm), 77 Druckverschlusstüten mit weißem Pulver (95,40 Gramm), 20 Tüten mit rosa Pulver (23,64 Gramm) und ca. 24,48 Gramm vermeintliche Ecstasy-Tabletten. Tatsächlich waren keine Rauschmittel darin – das wussten die Käufer aber nicht.
An zehn Personen hatte der Dealer bereits verkauft und 1445 Euro an Erlösen bei sich. Er gestand die Taten und muss jetzt ein Jahr hinter Gitter. Und zwar wegen Betrugs! Juristisch ganz korrekt zudem in Tateinheit mit „Handeltreibens mit Stoffen oder Zubereitungen, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden“.
Nach Auskunft des Gerichts konnte das Urteil aus generalpräventiven Gründen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafschärfend berücksichtigte der Strafrichter insbesondere, dass der Angeklagte zur Begehung von Straftaten nach Deutschland eingereist war und durch seine Tat auf einem Musikfestival für elektronische Musik, welches erfahrungsgemäß eine sensible Örtlichkeit für synthetische Drogen darstellt, einen Anreiz für Besucher zum Konsum von Drogen geschaffen hatte.
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