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Stadt nahm Millionen ein, Corona-Regeln unverhältnismäßig: 14 Münchner fordern Bußgelder zurück

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Von: Sascha Karowski

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Maskenpflicht in Zügen: Ein Aufkleber weist in einer S-Bahn Haltestelle auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin.
Eine der Corona-Regeln: Ein Aufkleber weist in einer S-Bahn Haltestelle auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin. © Marijan Murat / dpa

Während der Hochphase der Corona-Regeln hat die Stadt München 3,2 Millionen Euro an Bußgeldern kassiert. Nur 14 Betroffene fordern sie derzeit zurück.

München - Wegen Verstößen gegen Corona-Regeln hat die Stadt München 3,2 Millionen Euro durch Bußgelder eingenommen. In ganz Bayern waren es fast 40 Millionen Euro. Dafür wurden fast 237.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Knapp 38.000 Verfahren sind noch offen. In München haben lediglich 14 Menschen versucht, ihre Gelder wiederzubekommen. Das teilt das Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Und das Recht dazu hätten die Münchner. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats Bayern im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Geschäftsinhabern drohten Bußgelder, wenn sie die Regeln in ihrem Bereich nicht genügend durchsetzten

Während der Corona-Pandemie konnten beispielsweise Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen die zeitweilig gültigen Ausgangsbeschränkungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer etwa ohne triftigen Grund, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, auf der Straße war, zahlte 500 Euro. Für illegale Partys oder Versammlungen wurden sogar 5000 Euro fällig, Verstöße gegen die Maskenpflicht kosteten 250 Euro. Und Geschäftsinhabern drohten Bußgelder, wenn sie die jeweils gültigen Corona-Regeln in ihrem Bereich nicht genügend durchsetzten. ska

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