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Schossen MVG-Mitarbeiter auf Tauben? Tierrechtler erstatten Anzeige, MVG reagiert

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Von: Stefanie Wegele

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Tauben
Tauben. © dpa / Sebastian Gollnow

Eine Passantin schoss Fotos davon, wie mutmaßliche MVG-Mitarbeiter mit einer Pistole Tauben töteten. Nun klagt die Tierrechtsorganisation Peta. Die Verkehrsgesellschaft stellt sich den Vorwürfen.

München - Die Tierrechtsorganisation Peta geht rechtlich gegen mehrere Verantwortliche der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) vor. Denn nach Informationen von Peta beobachtete eine Passantin am 24. Januar in der Früh, wie in der U-Bahn-Station Harras mutmaßliche MVG-Mitarbeiter mit einer Pistole Tauben töteten. Bilder davon schickte die Frau der Tierschutzorganisation. Die Tierrechtler erstatteten wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und Waffengesetz Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München.

MVG: Abschüsse der Tauben waren genehmigt

MVG-Sprecher Matthias Korte erklärte auf Nachfrage, die Abschüsse seien „selbstverständlich durch das zuständige Kreisverwaltungsreferat behördlich genehmigt“ worden und würden von einem erfahrenen Jagdscheininhaber durchgeführt. Die Maßnahmen seien unumgänglich, um die Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten. Sie dienten der Abwehr von Bauwerkschäden und dem Schutz der Gesundheit der Fahrgäste sowie der Hygiene in den Gastronomiebetrieben, die sich in den U-Bahnzugängen befinden. „Insbesondere am Harras ist dieses Problem leider sehr ausgeprägt, da die Tauben hier im U-Bahnhof von einzelnen Personen sogar gefüttert werden“, sagte Korte.

Die Abschüsse hätten in der Nacht zum 24. Januar innerhalb der Betriebsruhe bis etwa 4 Uhr in einem abgesperrten Bereich stattgefunden, so Korte. Eine Gefährdung von Passanten sei also ausgeschlossen gewesen. Zudem fänden solche Abschüsse nicht – wie von Peta dargestellt – mit einer Pistole statt. Sie würden von einem sachkundigen Mitarbeiter unter Beachtung aller behördlichen Auflagen mit einer Langwaffe durchgeführt.

Peta stellt Strafanzeige

Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass diesen Mittwoch eine Strafanzeige von Peta eingegangen ist und sie daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Anzeige wegen Vergehen nach § 17 (Tierschutzgesetz) richtet sich gegen namentlich benannte Verantwortliche der MVG und gegen unbekannt.

HSE24 erntet unterdessen heftige Kritik - es geht um einen TV-Spot, der Tierfreunde auf die Palme bringt.

Stefanie Wegele

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