Neues Familiengeld: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit dem September kommt auch das neue Familiengeld. Wir erklären, auf was sich bayerische Familien freuen dürfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
München - Ab diesen Samstag gibt’s für Familien mit ein- und zweijährigen Kindern monatlich 250 Euro vom Freistaat! Das neue Familiengeld soll das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld ablösen. Doch: Das neue Familiengeld ist umstritten. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will das Geld, das aus seiner Sicht zuviel an Bezieher von Hartz-IV-Leistungen gezahlt wird, von betroffenen bayerischen Kommunen zurückfordern. Bayerns Landesvater Markus Söder (CSU) hatte zuvor betont: „Wir zahlen aus.“ Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1. Wer bekommt das neue Familiengeld?
Das Bayerische Familiengeld wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für etwa 240.000 Kinder ausgezahlt. Für ein- und zweijährige Kinder, genauer gesagt vom 13. bis 36. Lebensmonat, erhalten Eltern künftig 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind gar 300 Euro. Laut Bayerns Ministerpräsident wurden bereits 125.000 Bescheide erstellt und versendet.
2. Welche Voraussetzungen müssen Familien erfüllen?
Anspruch auf das Geld haben alle Familien mit Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern, die Kinder im genannten Alter haben. Es wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit gezahlt und auch unabhängig davon, ob das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht oder zuhause betreut wird. Das Ziel der Landesregierung: Alle Eltern sollen eine bessere Unterstützung für Erziehung und Bildung erhalten, egal wie sie ihr Leben und ihre Kinderbetreuung gestalten wollen.
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3. Wie lange kann ich den Zuschuss maximal beziehen?
„Für alle ab 1. September diesen Jahres geborenen Kinder kann das neue Familiengeld für maximal 24 Monate bezogen werden“, sagt ZBFS-Sprecher Michael Neuner. Ein Antrag ist grundsätzlich möglich für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 zur Welt kamen. Eltern können also mindestens einen Monat das Familiengeld bekommen.
4. Wie beantragt man es?
Hier wird es Eltern leicht gemacht: „Wem in Bayern Elterngeld bewilligt wurde oder wird, muss keinen Antrag stellen“, sagt Neuner. Der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld. Für Eltern, die in Bayern kein Elterngeld bezogen haben, gibt es Anträge beim ZBFS.
5. Wie hoch sind die Kosten für Kinder generell?
Laut den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts (2013): 660 Euro monatlich. Je älter ein Kind, desto höher die Kosten: Paare mit einem Kind im Alter von bis zu sechs Jahren geben 587 Euro im Monat für das Kind aus (größter Posten: die Kinderbetreuung). Jugendliche von zwölf bis unter 18 Jahren sind mit 784 Euro pro Monat am teuersten. Hier fallen vor allem der höhere Verbrauch an Nahrungsmitteln, besondere Kleidungswünsche und die Ausgaben für schulische Belange ins Gewicht.
6. Wo gibt es Informationen?
Das Servicetelefon des ZBFS ist täglich von 8 bis 16 Uhr (Freitag bis 12 Uhr) erreichbar: Tel. 09 31/32 09 09 29.
Bund fordert Geld zurück
Der Streit zwischen der bayerischen Staatsregierung und dem Bundessozialministerium um das Familiengeld könnte noch eskalieren. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden nämlich zusätzliches Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sich dadurch nicht lohnt. Bundessozialminister Hubertus Heil, der das zu viel gezahlte Geld von bayrischen Kommunen zurückfordern will, betont: „Es ist zwingend geboten ist, sich an Recht und Gesetz zu halten.“ Die Bayern-CSU kontert: Es gebe es im Sozialrecht Ausnahmeregelungen, die nun angewandt werden müssten. Bayern werde das Geld „auf jeden Fall an alle auszahlen“, kündigte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) an.

Christina Meyer