Diana (45) muss U-Haft im Männergefängnis verbringen - dann folgt die überraschende Wende

Diana O. soll gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Deshalb saß sie in U-Haft - in einem Männerknast in München.
- Diana O. muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes verantworten.
- Die Transfrau verbrachte ihre U-Haft in der Männer-Abteilung - weil ihre Umwandlung noch nicht abgeschlossen ist.
- Ihr Anwalt fordert Freispruch, nun gab es eine überraschende Wende.
Update vom 8. November: Gute Nachricht für Diana O.: Die Transfrau kommt auf freien Fuß - zumindest vorübergehend. Der Haftbefehl gegen die 45-Jährige wurde außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil in ihrem Prozess verlesen wird, darf Diana O. dem Gefägnis den Rücken kehren. Ihr Anwalt Tom Heindl äußerte sich gegenüber Bild zu der überraschenden Wende: „Es ist die einzig richtige Entscheidung in diesem Fall.“
Transfrau sitzt in München im Männerknast: Diana O. soll gegen Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben
Ursprungsmeldung vom 7. November:
München - Die blonden Haare zu einem Zopf gebunden, dunkelblauer Hosenanzug, Stiefeletten mit hohem Absatz - und ein rosa enganliegender Rollkragenpulli, durch den die vollen Brüste zum Vorschein kommen… Kerzengerade, fast bewegungslos, sitzt Diana O. (45) auf der Anklagebank im Amtsgericht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Deswegen sitzt die Angeklagte seit sechs Monaten in Untersuchungshaft in Stadelheim. Aber: Diana O. wurde in der Männer-Abteilung untergebracht - in einem Einzelhaftraum, isoliert von den anderen Insassen. Denn die Angeklagte ist eine Transfrau. Das heißt, sie hat noch ein männliches Geschlechtsteil, aber auch Brüste.
Offiziell ist Diana O. als Frau anerkannt, in ihrem Pass steht ihr weiblicher Name - nicht jener, den sie in einem früheren Leben als Mann trug. Aber die Justizbehörden haben Probleme: Sie müssen Diana immer noch als Mann behandeln, da ihr Unterkörper nicht umoperiert ist. Der Grund für die Einzelhaft: Dianas Sicherheit - so soll sie vor möglichen Übergriffen durch andere Gefangene geschützt werden.
München: Transfrau muss U-Haft in Männergefängnis verbringen
Vom Ministerium heißt es, Transsexuelle sollten „in den Umständen angepasster, geeigneter und geschützter Umgebung untergebracht werden“. Und weiter: „Transsexuelle Gefangene wurden bislang regelmäßig ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hatten, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist, in einer Abteilung für Gefangene dieses anderen Geschlechts untergebracht werden.“
Transfrau sitzt im Männerknast: Anwalt kritisiert „rechtswidrige Verhaftung“
Dianas Rechtsanwalt Tom Heindl findet das alles nicht zeitgemäß: „Wo ist denn die große Toleranz gegenüber Transmenschen, die in Deutschland ständig gepredigt wird?“ Und seine Kritik geht noch weiter. „Meine Mandantin wurde von der Polizei rechtswidrig verhaftet“, sagt Heindl.
So traten beim Verhör der jungen Polizisten (26 und 29 Jahre) viele Ungereimtheiten zutage: So konnten sich die Beamten am Mittwoch beim Prozess nicht erinnern, ob sie eine Verkehrskontrolle durchführen wollten - oder ob sie die Transfrau gemäß Polizeiaufgabengesetz durchsuchen wollten, weil sie gerade ein Bordell verlassen hatte und besonders nervös wirkte. Außerdem sei die Wohnung der Frau ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden. Heindl fordert Freispruch.
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