Ordensfrau kämpft gegen Erbschleicher

München - Schwester Bernadette vom Orden der Schwestern vom Guten Hirten hat eine Initiative für Kranke, Alte und deren Angehörige gegründet.
„Eines Tages rief mich eine junge Frau an und erzählte mir vom Tod ihrer Mutter. Sie vermutete, dass dabei etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei“, erzählt Schwester Bernadette vom Orden der Schwestern vom Guten Hirten. Der Schwester ging der Anruf nicht aus dem Kopf. Nachdem sie auch noch Bilder der Toten gesehen hatte, schaltete sie eine Pathologin ein. Die Ärztin stellte fest, dass beim Tod der alten Dame etwas nicht stimmte. Eine Person aus dem Umfeld der Verstorbenen hatte es wohl auf das Erbe abgesehen. Schwester Bernadette hatte einen Kriminalfall ins Rollen gebracht. In einem anderen Fall legte eine Erbschleicherin einer Bank gefälschte Dokumente vor. Die Bank ließ sich täuschen und zahlte hohe Beträge aus. Auch in dieser Angelegenheit sorgte Schwester Bernadette dafür, dass ein Anwalt sich um die Sache kümmert.
Solche und ähnliche Geschichten weiß die Ordensschwester viele zu erzählen. Sie hat unter dem Titel Willenlos – Wehrlos – Abgezockt ein Buch darüber geschrieben. Es ist im Herbert-Utz-Verlag erschienen.
„Nachdem mein Buch auf dem Markt war, haben sich mehr als 300 Menschen mit ähnlichen Fällen bei mir gemeldet“, erzählt die Schwester und berichtet weiter: „Ich beantworte zwar jeden Brief und kümmere mich um jedes Telefonat, aber das alles geschieht neben meiner Tätigkeit als Klinikseelsorgerin.“ Der Ordensfrau hift zwar ein Jurist und sie hat viele Kontakte zu Fachleuten wie Psychologen und Ärzten, aber sie träumt von einem eigenen Haus, in dem sie und ihr Team sich nur noch um Fälle kümmern, in denen kranke und alte Menschen übervorteilt oder Hinterbliebene um ihr Erbe gebracht wurden.
Um für ihre Arbeit eine moralische Legitimation zu haben, schließt Schwester Bernadette mit ihren Schützlingen und deren Verwandten oder Pflegern einen Vertrauensvertrag. „Ich hoffe mit dieser Präventionsmaßnahme ein wenig mehr Sicherheit und Beistand bei diesen oftmals sehr schwierigen und heiklen Themen geben zu können“, so die Ordensfrau.
Sehr schwierig sind natürlich die Fälle, bei denen Schwester Bernadette Erbschleicherei vermutet: „Um ein Testament, das unter Zwang oder Vorspiegelungen falscher Tatsachen aufgesetzt wurde, anzufechten, muss dem Gericht durch ein Gutachten der wahre Beweggrund des Handels bewiesen werden. Das ist sehr schwer“, weiß sie zu berichten. „Zurück bleiben dann oft Angehörige, die mit ihrem Schicksal allein gelassen werden. Deshalb möchte ich mit meiner Initiative eine Vorsorge anbieten, die sich gegen Erbschleicherei wendet.“ Wer mehr wissen möchte, kann sich unter www.mysisteract.de informieren.
Mit einer Schenkung Steuern sparen
Ich möchte mein Erbe lieber mit „warmen Händen“ den Kindern übergeben, nicht erst, wenn ich tot bin. Am Einfachsten wäre es natürlich, ich könnte mein Haus den Kindern jetzt schon schenken. Damit könnte ich auch Erbschaftssteuer sparen. Aber ich will ja hier wohnen bleiben bis zu meinem Tod. Welche Möglichkeiten gibt es?
Ilse M. (81),
Rentnerin aus München

Um die Frage zu klären, sprachen wir mit der Juristin Meike Thomsen von der Kanzlei Dr. Thomas Fritz. Sie erklärte uns: „Grundsätzlich muss man eine Schenkung mindestens zehn Jahre überleben, sonst spart man nichts.“ Damit möchte der Staat verhindern, dass jemand auf dem Sterbebett sein Vermögen verschenkt, anstatt es zu vererben, und damit Erbschaftssteuer spart.
„Frau M. sollte sich aber, wenn sie ihr Haus an die Kinder verschenkt, ganz unabhängig von der Frage nach steuerlichen Ersparnissen überlegen, ob sie sich nicht bestimmte Rechte vorbehält“, meint Meike Thomsen. „Man könnte beispielsweise festlegen, dass Frau M. in dem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit hat oder es sogar vermieten kann.“
Die Juristin weiter: „Was bei Schenkungen früher oft nicht beachtet wurde, ist das Thema Pflege. Ein Schenkungsvertrag könnte deswegen auch beinhalten, dass der Beschenkte die Kosten für ein Pflegeheim oder häusliche Pflege zumindest teilweise übernimmt.“
Manche Leute glauben, es sei besser, so etwas nicht in den Schenkungsvertrag zu schreiben, da dann der Staat die Kosten der Pflege übernimmt. Aber der Staat holt sich das Geld vom Beschenkten zurück, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt und kein sonstiges Vermögen vorhanden ist.
Ilse M: „An das alles hätte ich nicht gedacht. Dank dem Bürgeranwalt sind mir nun die Klippen einer Schenkung bewusst.“