1. tz
  2. München
  3. Stadt

Wut gegen die Klima-Kleber: Was dürfen Autofahrer gegen Aktivisten unternehmen? Anwalt und Polizei klären auf

Kommentare

Zwei Aktivisten landeten auf der Motorhaube eines wütenden Autofahrers.
Wütende Autofahrer luden Aktivisten auf die Motorhaube - das ist strafbar © SZ-Photo

Drei Straßen-Blockaden in nur fünf Tagen: Viele Münchner Autofahrer sind sauer über die Aktionen der Klima-Kleber - und gehen nun immer öfter rabiat gegen sie vor. Doch wann ist das strafbar?

München – Autofahrer verlieren teils die Fassung – und gehen, auch körperlich, gegen Aktivisten vor. Ab wann wird das zur Straftat? Die Polizei warnt: Der Protest der Klima-Kleber stellt rechtlich eine Versammlung dar – wer Aktivisten daran hindert, mache sich wegen Nötigung strafbar.

„Die Gewaltschwelle ist in der Rechtsprechung sehr niedrig“, sagt Albert Cermak, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch einen Aktivisten von der Straßen zu zerren, könne als Nötigung gewertet werden. Hier drohen bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Wer die Klima-Kleber beleidigt oder ihnen gar droht, sie umzufahren, macht sich ebenso strafbar.

München: Autofahrer lud Klima-Aktivist auf seine Motorhaube – doch darf er das?

Entscheidend sei auch, ob die Straßen-Blockade der Klima-Kleber selbst als Straftat (Nötigung) gewertet wird – so sahen es viele Gerichte. Dann könne ein Autofahrer eventuell auch Notwehr für sein Handeln geltend machen, so Cermak – in diesem Sinne, um die Tat der Aktivisten abzuwehren. „Das wäre rechtlich aber nur erlaubt, wenn keine polizeiliche Hilfe erwartbar ist.“ Grundsätzlich sei immer die Polizei zuständig – Selbstjustiz stehe Bürgern nicht zu.

(Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.)

Klima-Kleber in München: Polizei warnt vor Eingriff von Bürgern – und droht mit Ermittlungen

Was gar nicht geht: Schlagen oder treten – „das wäre Körperverletzung“, sagt Cermak. Noch schlimmer: Einen Aktivisten anfahren, wenn auch nur als Drohgebärde. „Das Auto darf nicht als Waffe verwendet werden“, erklärt der Anwalt. Schon gar nicht, um eine Person auf die Motorhaube zu laden – wie gestern in einem Video zu sehen war.

„Auf solch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr stehen bis zu fünf Jahre Haft.“ In schweren Fällen, wenn jemand verletzt wird, sogar bis zu zehn Jahre. „Nicht überreagieren“, rät Cermak. „Und mit den mildesten Mitteln versuchen, Einfluss zu nehmen.“ Wer Aktivisten erklärt, dass er dringend zum Arzt muss, werde teils auch durch die Blockade gelassen.

Regelmäßig, kostenfrei und immer aktuell: Wir stellen Ihnen alle News und Geschichten aus München zusammen und liefern sie Ihnen frei Haus per Mail in unserem brandneuen München-Newsletter. Melden Sie sich sofort an!

Auch interessant

Kommentare