Roger Waters-Konzert in München: Wirtschaftsausschuss vertagt Entscheidung - Droht der Stadt eine Klage?

Der Stadtrat hat die Entscheidung vertagt, ob Roger Waters in München auftreten darf. Die Anwälte des Pink Floyd-Gründers haben sich aber bereits klar positioniert.
München - Darf Pink- Floyd-Gründer Roger Waters am 21. Mai in der Olympiahalle auftreten? Die Frage ist noch nicht geklärt. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrates hat am Dienstag eine Entscheidung in die nächste Vollversammlung am 22. März vertagt.
Roger Waters-Konzert in München: Wirtschaftsreferent Baumgärtner hat Stadtrat Absage vorgeschlagen
Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) hatte auf Antrag von CSU und Freien Wählern eine Absage des Konzerts vorgeschlagen, da Waters in der Vergangenheit öfter mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen war. Am Montag hatten zudem Grüne und SPD kritisiert, dass Waters darüber hinaus mit verschwörungsideologischen Äußerungen - etwa auch in Bezug auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine - in Erscheinung treten würde.
Die Rathausmehrheit hatte allerdings beantragt, zunächst prüfen zu lassen, ob eine Konzertabsage rechtliche Folgen hätte, die Regierung von Oberbayern ist mit dem Vorgang nun beauftragt. Tatsächlich hat Waters über eine Anwaltskanzlei bereits mitteilen lassen, dass er auf die Einhaltung der Verträge mit der Olympiapark GmbH bestehe.
Roger Waters-Konzert in München: Sollte Absage nicht möglich sein, sollen Zeichen gesetzt werden
Sollte eine Absage nicht möglich sein, fordern SPD und Grüne, am Tag des Konzerts Zeichen zu setzen - etwa mit Flaggen Israels und der Ukraine, einer Beleuchtung des Olympiaturms oder dem Verteilen von Informationsblättern. Zudem solle mit einem Rechtsgutachten für die Zukunft geklärt werden, wie Auftritte von Künstlern verhindert werden können, die mit Antisemitismus, Verschwörungsmythen oder einem Bezug zur Reichsbürgerszene auffallen.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version dieses Artikels wurde kommuniziert, dass die Shows in Frankfurt und Köln bereits verboten wurden. Beide Konzerte sind jedoch nach wie vor auf den Veranstaltungsseiten der jeweiligen Konzertveranstalter gelistet, und Tickets können weiterhin erworben werden.