Schock für München: Eigentümer des Uhrmacherhäusl wird nicht verurteilt - OB Reiter rügt: „Kein gutes Signal“
Paukenschlag im Prozess rund um das Uhrmacherhäusl: Eigentümer Andreas S., der für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Hauses illegal verantwortlich sein soll, ist nicht verurteilt worden. Sein Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
München - Dieser Beschluss ist eine große Überraschung: Der Eigentümer des Uhrmacherhäusl wird nicht verurteilt. Nach dem illegalen Abriss im Jahr 2017 kommt Andreas S. nun mehr als glimpflich davon: Sein Strafverfahren am Landgericht München I wurde gegen Zahlung einer Geldauflage heute eingestellt. Kritiker sagen dazu: S. habe sich „freigekauft“.
Wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung hatte er sich erneut vor Gericht verantworten müssen. In erster Instanz war S. noch vom Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt worden und musste 130.000 Euro zahlen. Im Berufungsverfahren milderte Andreas S. nun seine Strafe - und darf sich freuen. Jetzt muss er nur noch 100.000 Euro zahlen.
Uhrmacherhäusl in München: OB Reiter sieht Einstellung des Verfahrens als kein gutes Signal

„Ich hätte mir schon gewünscht, dass die dreiste Aktion des Eigentümers auch strafrechtliche Folgen hat“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter auf Anfrage unserer Redaktion. „Im ersten Verfahren hatten wir uns als Stadt ja durchgesetzt und das Gericht ist unserer Forderung gefolgt, dass das Uhrmacherhäusl wieder genauso aufgebaut werden muss, wie es war. Insofern ist des Einstellung des Strafverfahrens aus meiner Sicht kein gutes Signal.“
Uhrmacherhäusl in München: Eigentümer wird nach illegalem Abriss nicht verurteilt
Die 16. Strafkammer des Landgericht hat nun alle weiteren Termine des Strafverfahrens abgesetzt. Ursprünglich war der Prozess bis in den Februar hinein geplant gewesen - mit etlichen Zeugen. Gemäß § 153a Abs. 2 StPO muss Andreas S. seine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (Stiftung Denkmalschutz) und der Staatskasse bis zum 01.06.2024 zahlen.
Der zweite Angeklagte Cüneyt C. habe angekündigt, seine Berufung zurückzunehmen. „Das Verfahren ist damit vorläufig abgeschlossen, die anberaumten weiteren Hauptverhandlungstermine wurden abgesetzt“, sagt Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur.
Prozess in München: Strafverfahren gegen Andreas S. wegen Sachbeschädigung wurde eingestellt
Rückblick: Andreas S. war mit Urteil des Amtsgerichts München vom 17.07.2022 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 530 Euro verurteilt worden, der Angeklagte Cüneyt C. wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 40 Euro. „Sowohl die beiden Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt“, sagt Lafleur.
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Die Verfahrenseinstellung betreffe allein das strafrechtliche Verfahren gegen die Angeklagten. Unabhängig davon habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Berufungsurteil vom 29. Juli 2021 die Anordnung der Landeshauptstadt München zur Wiederherstellung des sogenannten „Uhrmacherhäusls“ überwiegend bestätigt.
Einstellung gegen Geldauflage: Das ist der rechtliche Hintergrund
„Gem. § 153a Abs. 2 StPO kann das Gericht ein Verfahren bei Vergehen unter Erteilung von Auflagen vorläufig einstellen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und Staatsanwaltschaft sowie Gericht zustimmen“, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. „Bei Erfüllung der Auflage entsteht hinsichtlich der angeklagten Tat ein eingeschränkter Strafklageverbrauch. Die Tat kann nicht mehr als Vergehen, sondern nur noch als Verbrechen (Mindeststrafe über ein Jahr Freiheitsstrafe) verfolgt werden.“
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