1. tz
  2. München
  3. Stadt

Ski-Zwergerl Alexandra tödlich am Kopf verletzt

Kommentare

Söll-Tödlicher Skiunfall-Unfallstelle
An dieser Stelle im Skigebiet am Wilden Kaiser passierte der tödliche Unfall. © ZOOM.TIROL

Ein sechs Jahre altes Mädchen ist bei einem Skiunfall in Söll in Tirol tödlich verunglückt. Laut ersten Meldungen vom Unfallort, stammt das Kind aus München.

Söll/München -  Es ist nicht zu fassen. Als ob es das Schicksal einfach so gewollt hätte.“ Walter Eisenmann, der Geschäftsführer der Bergbahn in Söll, ist immer noch schockiert über den schrecklichen Unfall am Sonntag auf einer seiner Pisten. Ein kleines Mädchen, die sechsjährige Alexandra J. aus München, das dort gerade einen Skikurs machte, prallte gegen eine Schneekanone – und starb.

Es ist ein Tag mit bestem Skiwetter, die Pisten weiß und nicht zu vereist. Alexandra nimmt mit vier weiteren Mädchen an einem Kurs einer Münchner Skischule teil. Auf der blauen Anfänger-Piste „Stöckl 44“ in der Skiwelt Wilder Kaiser in Tirol passen ein staatlich geprüfter Skilehrer und zwei Hilfsskilehrer auf die Zwergerl auf. Dann passiert es.

Nordwestlich der Talstation der Stöcklbahn verliert Alexandra gegen 14 Uhr die Kontrolle über ihre Ski und fährt auf die Umzäunung einer Schneekanone zu. Sie durchstößt den Zaun – und knallt mit dem Kopf seitlich gegen einen Hydranten am Standfuß der Schneekanone. Ihr Helm kann sie nicht schützen, sie bleibt tödlich verletzt liegen. Ein Hubschrauber bringt sie noch ins Klinikum Kufstein – doch es ist zu spät. Die Eltern treffen noch am frühen Abend ein – sie können sich nur noch von ihrem aufgebahrten Kind verabschieden.

Die Skischule wollte sich auf tz-Anfrage nicht zu dem Fall äußern – zu groß ist noch der Schock. Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion des Kindes an. Ein Sachverständiger besichtigte den Unglücksort, wo am Montag schon wieder Skifahrer unterwegs waren.

Bergbahn-Chef Eisenmann betont: „Es ist eine leichte Abfahrt. Die Schneekanone ist ordnungsgemäß gesichert. Die Skilehrer sind für ihre vorbildliche Betreuung von Kindern bekannt. Es war einfach ein furchtbar tragisches Unglück.“ 

Wer hat die Aufsichtspflicht – und wer haftet?

Wenn einem Kind in einem Skikurs etwas passiert – wie ist das rechtlich geregelt? Die tz sprach mit Andreas König (45), Sicherheitsexperte des Deutschen Skiverbands in München.

Wer hat bei einem Skikurs die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer?

Andreas König: Generell ist es so: Wenn ich ein Kind in einen Skikurs gebe, ist es ein Schutzbefohlener des Skilehrers, der somit die Aufsichtspflicht hat. Wenn der Lehrer grob fahrlässig handeln würde – zum Beispiel den gesicherten Raum verlassen oder eine zu steile Piste wählen – dann würde er auch persönlich zur Verantwortung gezogen. Grundsätzlich gilt ja die Pistenregel: Man muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können, den Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Darauf muss ein Skilehrer auch bei seinen Schülern achten.

Wer haftet bei einem Skiunfall?

König: Wenn der Skilehrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat, ist er im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Skischule abgesichert. Wir raten immer allen Vereinen, die Skikurse anbieten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Denn: Menschen machen Fehler. Wie dieser Skilehrer den Unfall emotional verkraften wird, ist dahingestellt: Der wird seines Lebens nicht mehr froh. Aber so eine Versicherung sorgt zumindest dafür, dass die finanzielle Seite des Unfalls abgesichert ist.

Inwiefern kann der Betreiber des Skigebiets zur Verantwortung gezogen werden?

König: Der Betreiber hat eine Verkehrssicherheitspflicht. Im Fall einer Schneekanone gilt es zum Beispiel zu beachten: Wo steht diese? An einem abschüssigen Teil? Kann man da reinrutschen? Ist die optische Sicherung ausreichend gewesen, hätte man das auch noch polstern müssen? All das muss jetzt noch geklärt werden.

MM/tz

Auch interessant

Kommentare