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Schock in München: 70-Jährige am Ostbahnhof vergewaltigt – 21-Jähriger soll der Täter sein

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Von: Andreas Thieme

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Joseph K. (23, li.) muss sich wegen Vergewaltigung verantworten
Joseph K. (21, li.) muss sich wegen Vergewaltigung verantworten © SIGI JANTZ

Schrecklicher Fall am Münchner Landgericht: Ein 21-Jähriger soll eine Seniorin vergewaltigt haben. Ihm drohen jetzt mehrere Jahre Haft. Doch der Azubi behauptet, er selbst sei das Opfer.

München – Dieser Fall wirft viele Fragen auf - und schockiert zugleich. Ein 21-jähriger Auszubildender aus Puchheim soll eine 70-jährige Frau vergewaltigt haben. Er muss sich jetzt vor dem Landgericht München I verantworten - dem gebürtigen Afrikaner drohen mehrere Jahre Haft.

Laut Anklage hatte Joseph K. seinem späteren Opfer Ende Oktober 2021 am Ostbahnhof aufgelauert, sie dort angesprochen und gezielt verfolgt. In einem Wohngebiet soll er die Seniorin dann attackiert und auf offener Straße vergewaltigt haben. Durch die Hilferufe von Maria P. (Name geändert) wurden Nachbarn in einer Wohnsiedlung auf die Attacke aufmerksam und riefen gegen 3 Uhr nachts die Polizei.

Erst Mitte des vergangenen Jahres wurde der jetzt Angeklagte aber von der Polizei festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Die Vorwürfe bestreitet Joseph K. vor dem Landgericht. Zur Verhandlung erschien er in Lederhosen und behauptete: „Ich war mit einer Prostituierten verabredet und dachte, diese Frau wäre mein Date gewesen.“

München: 21-jähriger Azubi soll 70-jährige Seniorin vergewaltigt haben

Laut Anklage soll K. die Seniorin jedoch mehrfach berührt und versucht haben, sie zu umarmen. Sie hingegen soll den Azubi, der in einer Gärtnerei arbeitete, immer wieder abgewehrt haben. Joseph K. soll ihr dennoch Geld angeboten haben. Demnach entgegnete die 70-Jährige aber: „Ich bin eine Mutter, ich habe einen Sohn in deinem Alter. Ich habe eine Familie und bin keine Hure. Lass mich in Ruhe.“

Joseph K. behauptet jedoch, dass Maria P. ihn mit nach Hause nehmen wollte und er 150 Euro im Voraus bezahlen musste, es dann jedoch nur zu einer „schnellen Nummer auf der Straße kam, wie er sagt. Ob die neunte Strafkammer des Landgerichts diese Version glaubt, wird sich noch zeigen. Am 20. Februar soll das Urteil fallen.

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