Inzidenz in Bayern macht riesigen Sprung: Auch München jetzt über 1000 - eine Altersgruppe besonders getroffen
Die Inzidenz in Bayern steigt weiter und weiter. Auch die Stadt München liegt nun über 1000. Eine Altersgruppe ist besonders stark betroffen. News-Ticker.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Einzelhandel als ungültig bewertet (Siehe Erstmeldung).
- Staatskanzlei-Chef Herrmann (CSU) kündigte für Bayern eine umgehende Reaktion an - verwies jedoch auf weiterhin geltende Regeln. (Siehe Update vom 19. Januar, 15.19 Uhr)
- Die Inzidenz schießt weiter nach oben (siehe Update vom 20. Januar, 7.13 Uhr).
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Update vom 21. Januar, 6.45 Uhr: Nachdem die Inzidenz in Bayern am Donnerstag mit einem Wert von 661,2 Neuinfektionen binnen sieben Tagen und 100.000 EinwohnerInnen bereits einen neuen Höchststand erreicht hatte, macht sie über Nacht noch einmal einen Sprung von nahezu 100 und liegt nun bei 755. Damit liegt der Freistaat zwar über dem bundesweiten Durchschnitt aber im Gesamtvergleich aller Bundesländer dennoch „nur“ etwa im Mittelfeld. Zudem haben, zusätzlich zu den dreien vom Vortag, fünf weitere Landkreise sowie drei Städte nun den Wert einer Inzidenz von 1000 überschritten.
Die höchste Inzidenz hat immer noch der Landkreis Dachau (1288,1), gefolgt von Ebersberg (1178,4) und dem Landkreis München (1153). Ebenfalls über 1000 liegen der Landkreis Erding (1135,4), die Stadt München (1122,4), sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (1097,4), Freising (1088,7), Lindau (1062,1), Landsberg am Lech (1027,9) und die Städte Ingolstadt (1023) und Schweinfurt (1005,6).
Den Hauptanteil der Infektionen macht aktuell die Altersgruppe der 35 bis 59-Jährigen aus gefolgt von den 15 bis 34-Jährigen. Die Anzahl der Todesfälle ist seit dem Eintreten der heftigen Omikron-Welle nicht exponentiell mit angestiegen. In den vergangenen 24 Stunden starben 30 Personen an oder mit einer Coronainfektion.
Update vom 20. Januar, 7.13 Uhr: Die Sieben-Tage-Inzidenz* in Bayern schießt weiter nach oben. Das Robert-Koch-Institut meldet am Donnerstag (Stand 3.27 Uhr) für Bayern einen Wert von 661,2. Am Mittwoch hatte die Inzidenz noch bei 607,1 gelegen. Damit überschreitet Bayern noch deutlicher als zuvor den bundesweiten Durchschnitt von 638,8.
Corona-Inzidenz in Bayern steigt: München nicht mehr Hotspot
Die Landeshauptstadt München*, in den vergangenen Tagen Bayerns Corona-Hotspot Nummer Eins, liegt nun mit einer Inzidenz von 986,4 „nur“ noch auf Platz Vier in Bayern. Dafür übersprangen drei Landkreise in Oberbayern erstmals wieder die Marke einer 1000er-Inzidenz. An der Spitze steht der Landkreis Dachau mit 1076, gefolgt von den Landkreisen Ebersberg (1032,7) und Bad Tölz-Wolfratshausen (1015,5).
Da die Hotspot-Regel, die in Bayern ab einer Inzidenz von 1000 einen regionalen Lockdown vorsah, in der Vorwoche außer Kraft gesetzt wurde, ändern sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in diesen Landkreisen nicht. Am Vortag hatte der Verwaltungsgerichtshof zudem die 2G-Regel in Bayerns Einzelhandel außer Kraft gesetzt (siehe Erstmeldung).
Corona in Bayern: Gericht kippt Einzelhandel-Regel - Staatskanzlei reagiert umgehend
Update vom 19. Januar, 15.19 Uhr: „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, „aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative“. Herrmann betonte zudem: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.“
Erstmeldung vom 19. Januar 2021
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch in München einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Corona: Paukenschlag in Bayern! Gericht kippt wesentliche Einschränkung
Die Corona-Zahlen in München, Bayern und Deutschland gehen derzeit in die Höhe. Das Robert-Koch-Institut meldete am Mittwoch, 19. Januar, erstmals über 100.000 Neuinfektionen. Dennoch wird in Bayern über Lockerungen diskutiert - diese könnten bereits bald in Kraft treten. Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.
Corona: Gericht kippt wesentliche Einschränkung in Bayern
Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung. Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es. Doch gebe das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen.
Doch das Kriterium des „täglichen Bedarfs“ werde in der Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine - ausdrücklich nicht abschließende - Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die 2G-Regel in der bisherigen Form den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimentern lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht. Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel. (lso/dpa)