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Schuhbecks Steuerschulden: Jetzt gibt‘s die Quittung vom Gericht - Star-Koch soll 1,2 Millionen zurückzahlen   

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Von: Andreas Thieme

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Alfons Schuhbeck
„Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld“, ließen seine Anwälte über einen Sprecher mitteilen. © Matthias Balk/dpa

Jetzt kommt‘s knüppeldick für Alfons Schuhbeck (73): Der Star-Koch muss nicht nur knapp drei Jahre in Haft. Gegen ihn hat das Landgericht auch die Werteinziehung von insgesamt 1233621,82 Euro angeordnet.

München - Alfons Schuhbeck und seine Steuerschulden: Noch immer hat der Star-Koch keinen Cent an den Fiskus zurückgezahlt. Um mehr als vier Millionen Euro hatte Fonsi das Finanzamt geprellt, indem er Tausende Rechnungen in seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben gefälscht hatte. Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I hatte Schuhbeck wegen 21 Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zwei Monaten verurteilt. Dazu kommt: „Das Gericht hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.233.621,82 Euro angeordnet“, sagt Sprecher Laurent Lafleur.

Das ist quasi die Quittung für Schuhbeck! Denn die Summe muss er auch dann zurückzahlen, wenn er ins Gefängnis geht. Sein Urteil will Schuhbeck jedoch nicht akzeptieren und hat Revision eingelegt - auch, damit er nicht gepfändet werden kann, was erst mit der Rechtskraft seines Urteils möglich wäre. Lafleur zufolge ist die Revision „mit Schriftsatz vom 13.01.2023 fristgerecht begründet worden. Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt“, sagt der Gerichtssprecher.

Durch den Revisionsantrag muss der Bundesgerichtshof sein Münchner Urteil überprüfen. In der Regel dauert das ein Jahr. Solange muss Schuhbeck auch nicht in Haft. Er hatte sogar seine beiden Anwälte ausgetauscht - alles für das Ziel, die Haft zu umgehen. Der Berliner Revisionsexperte Professor Dr. Ali B. Norouzi vertritt Schuhbeck jetzt. Er hatte bereits einen Berliner Todesraser und die Familie des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vertreten und gilt als juristischer Top-Experte.

München: Schuhbeck hat sich Zeit verschafft - und will einen Investor finden, der seine Schulden übernimmt

Was passiert im Falle einer erfolgreichen Revision? Dann würde es in München zu einem Wiederholungsprozess kommen, der aber nicht vor 2024 stattfinden wird und zudem an einer anderen Strafkammer laufen würde - mindestens ein Jahr Zeit hat sich Schuhbeck also dadurch erkauft, dass er Revision eingelegt hat. Doch damit es überhaupt soweit kommt, müsste der Bundesgerichtshof Rechtsfehler im erstinstanzlichen Urteil finden. Experten halten das zwar für unwahrscheinlich. Schuhbecks einzige Hoffnung liegt aber auf dieser Möglichkeit. Er will in jedem Fall den Knast umgehen - und hofft weiterhin, einen Investor zu finden. So könnte er für den Fall eines Wiederholungsprozesses geltend machen, dass er den Schaden beglichen hätte - und hofft für diesen Fall auf eine Bewährungsstrafe.  

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