Stolperstein-Urteil: Kläger wütend auf das Gericht

München - Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beklagen die Stolperstein-Aktivisten Formfehler – die CSU begrüßt das Urteil.
Die Münchner Stolperstein-Aktivisten werfen dem Verwaltungsgericht in einer Stellungnahme schwere Formfehler vor. Sie kündigten an, nun vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen. Unterdessen begrüßte die Stadtrats-CSU am Mittwoch das Urteil des Verwaltungsgerichts. Wie berichtet, hatten die Richter am Dienstag die Klage gegen die Stadt abgewiesen, mit der drei Nachfahren ermordeter Münchner Juden erzwingen wollten, Stolpersteine zum Gedenken an ihre Familienangehörigen verlegen zu dürfen.
In der gestrigen Mitteilung erklären die Kläger, nach ihrer Rechtsansicht sei die Landeshauptstadt gezwungen, einen Gestattungsvertrag zur Verlegung von Stolpersteinen mit ihnen abzuschließen. Das Verwaltungsgericht habe „offenbar leider Grundregeln des Prozessrechts nicht gekannt“. Das Verwaltungsgericht hätte nach Ansicht der Stolperstein-Freunde mit seiner Begründung ihre Klage gar nicht abweisen dürfen – sondern an ein Zivilgericht verweisen müsen. Nun hoffe man auf die zweite Instanz, also den Verwaltungsgerichtshof. „Selbstverständlich“ bitte man die Stadt aber auch noch einmal, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. „Hierum haben wir auch schon zuvor mehrfach vergeblich gebeten.“
Unterdessen hat die Stadtrats-CSU das Urteil gestern begrüßt. Bei der Klage sei es „nur um die Durchsetzung partikularer Interessen gegangen“, sagte Stadtrat Richard Quaas. Sein Kollege Marian Offman sagte, die Mehrheit der Münchner empfinde die Stolpersteine im Boden „eher als Provokation.“ Offman sagte, er hoffe, „dass dieses Urteil beide Seiten befriedet.“