670.000 Euro bei Arzt abgezockt: Münchner Betrüger-Pärchen täuschte Notfall vor und erhält drastische Strafe

Sie erschlichen sich das Vertrauen ihres Arztes - und zockten ihn dann knallhart ab: Rund 680.000 Euro ergaunerten Steven J. (30) und seine Komplizin (30) von dem Mediziner. Dafür müssen sie nun jahrelang ins Gefängnis.
München - Heftige Strafen für zwei Betrüger: Steven J. und seine Komplizin Vanessa S. müssen jahrelang ins Gefängnis. Gemeinsam hatte das Gauner-Duo einen Arzt abgezockt und ihm rund 670000 Euro abgeknöpft. Dafür gab es jetzt eine drastische Strafe.
„Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat die beiden Angeklagten heute wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 10 teilweise mittäterschaftlich begangenen Fällen zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren 8 Monaten (Vanessa S.) sowie 4 Jahren 9 Monate (Steven J.) verurteilt“, sagt Gerichtsprecher Dr. Laurent Lafleur.
München: Betrüger-Pärchen zockt Arzt ab - 670.000 Euro Schaden
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die beiden Angeklagten den Arzt von Januar 2018 bis September 2021 mit immer wieder neuen frei erfundenen Geschichten überredet, ihnen rund 669.000 Euro zu übergeben. „So spiegelte die Angeklagte Vanessa A. dem Geschädigten unter anderem vor, dass sich Steven J. im Ausland in Haft befinde und hohe Geldbeträge erforderlich seien, um ihn dort auszulösen“, erklärt Lafleur.
Die Angeklagten hätten die Geschichte dann raffiniert fortgesponnen. Und der Arzt habe jeweils darauf vertraut und den Angeklagten und ihren Helfern zu insgesamt 14 Anlässen größere Bargeldsummen übergeben. „Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 598.500 Euro an“, sagt Lafleur.
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Prozess in München: Mediziner übergab insgesamt 14 Mal Geld an die Betrüger
Vor dem Landgericht hatte das Betrüger-Pärchen die Taten eingeräumt. Bei der Strafzumessung würdigte die Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz, „dass sich die Angeklagten um eine zumindest teilweise Schadenswiedergutmachung bemüht und rund 30.000 Euro an den Geschädigten zurückgezahlt hätten“, sagt Lafleur. Zu Lasten des Angeklagten Steven J. hätten sich vor allem dessen Vorstrafen, unter anderem eine offene und einschlägige Bewährung, so wie auch die enorme Schadenshöhe ausgewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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