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Kleber in der Tasche: Macht 1000 Euro!

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Von: Regina Mittermeier

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Am 7. November pappte sich Wolfgang M. (r.) in München am Stachus. Jetzt darf er keinen Kleber mehr tragen.
Am 7. November pappte sich Wolfgang M. (r.) in München am Stachus. Jetzt darf er keinen Kleber mehr tragen. © SZ Photo

Die Klimaaktivisten pappen sich aus Protest fest - aber damit soll Schluss sein. Für Dauer-Kleber hat die Stadt ein Kleber-Transportverbot verhängt. Und das wird teuer.

Er klebte sich für das Klima auf die Straße - aber damit soll jetzt Schluss sein! Denn Aktivist Wolfgang M. soll seine Protest-Waffe nicht mehr transportieren dürfen. „Ich habe ein Sekundenkleber-Transportverbot für München“, erklärt er in einem Video, das über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet wird - und für Diskussionen sorgt.

Denn: Weil Wolfgang M. nach eigener Aussage dagegen verstoßen hat, soll er 1000 Euro blechen! „Für einen Sekundenkleber, den ich nicht benutzt habe und nur in der Tasche hatte“, erklärt er in dem Video.

Ja, das Sekundenkleber-Transportverbot - welches kurios klingt und einige Twitter-Nutzer irritiert - gibt es wirklich. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung eine entsprechende Anordnung. Seit Ende November wurde sieben Personen das Mittragen und die Nutzung von Sekundenklebern und ähnlichen Klebstoffen im Stadtgebiet untersagt, so eine Sprecherin.

Diese vorbeugende Maßnahme gelte immer nur zeitlich begrenzt, für einige Tage oder wenige Monate. Sie soll weitere Papp-Aktionen verhindern, ein Verstoß kommt teuer. 1000 Euro sind fällig - eine Ausnahme kann nur aus beruflichen Gründen beantragt werden.

Das Münchner KVR will Wiederholungstäter abschrecken

Wolfgang M. spricht in seinem Video von einer Geldstrafe. Laut KVR handelt es sich aber um ein „Zwangsgeld“. Der Unterschied: Bestimmte Dauer-Kleber wüssten so schon im Vorfeld, welche finanziellen Folgen ein Verstoß hätte. Es gehe dem KVR nicht darum, generell die Meinungsfreiheit einzuschränken - sondern Wiederholungstäter abzuschrecken.

Dafür sei das Kleber-Transportverbot „ein milderes Mittel, gegen einzelne Personen, die bereits durch zahlreiche Aktionen in Erscheinung getreten sind“. Die Anordnung betrifft somit also nur Wolfgang M. und seine bekannten Mitstreiter.

Letzte Generation will ihren Protest trotzdem fortsetzen

Das Video des Aktivisten scheint entstanden zu sein, als er gerade von bayerischen Beamten kontrolliert wurde. Die Proteste brachten dem Aktivisten schon eine Menge Ärger ein: So wurde Wolfgang M. unter anderem zu 30 Tagen Gewahrsam in der JVA Stadelheim verdonnert. Aus Protest drohte er sogar einmal mit Hungerstreik - die Polizei wollte ihn daraufhin medizinisch überwachen lassen.

Und das neue Verbot? Das juckt ihn wenig: Er will es brechen und „am Marienplatz Sekundenkleber transportieren“, sagt er in dem Video. Die Letzte Generation erklärt auf Anfrage: „Unser Protest wird fortgeführt, bis auf unsere Forderungen eingegangen wird.

Von Knast-Gewahrsam bis Geldbuße: Die Straf-Bilanz der Aktivisten

Am 23. Februar 2022 hatten sich Aktivisten der Letzten Generation erstmals festgepappt - an Zufahrtstraßen am Flughafen. Seitdem fährt Bayern einen harten Kurs gegen die Dauer-Klimakleber. Einige von ihnen wurden zu Gewahrsam in Stadelheim verdonnert. Viele saßen aber auch auf der Anklagebank - wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in Straßen- oder Luftverkehr.

Zum Stichtag 7. Februar 2023 gab es in München 101 Verfahren. 21 Urteile wurden gesprochen mit Geldstrafen bis zu 160 Tagessätzen. In Summe mussten Aktivisten in Bayern über 7500 Euro Strafe zahlen.   

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