„Er erschlich sich ihr Vertrauen“: Mann (34) ermordet reiche Münchner Witwe aus Habgier - Urteil ist gefallen

Der Mord der reichen Witwe Katrin F. (72) aus Obermenzing erschüttert München Anfang 2022. Jetzt hat das Landgericht München I den Syrer Ahmed H. (34) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
München - Er hatte sich das Vertrauen der Seniorin erschlichen und von ihrem Vermögen profitiert - doch im Streit brachte er sie um. Deshalb hat das Schwurgericht des Landgerichts München I den Angeklagten Ahmed H. (34) jetzt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil lautet auf Mord!
Der Angeklagte sei der später Getöteten nähergekommen, nachdem diese ihren PKW in seiner Werkstatt habe reparieren lassen, heißt es im Urteil. Demnach habe Ahmed H. der vermögenden Geschädigten etliche Lügengeschichten aufgetischt, um sich so ihr Vertrauen zu erschleichen und sich anschließend von ihr finanziell unterstützen zu lassen. Laut Urteil hatte er von ihr unter anderem ein monatliches Taschengeld erhalten, zudem hatte die Seniorin den Angeklagten in einem Testament als Alleinerben eingesetzt.
„Er erschlich sich ihr Vertrauen“: Mann (34) ermordet reiche Münchner Witwe aus Habgier - Urteil ist gefallen
Im Januar 2022 sei es dann zu einem Streit zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten gekommen. Dabei ging es um die Rückgabe ihres PKW, die der Angeklagte ihr zugesagt hatte und immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen verschoben hatte. Der Angeklagte habe befürchtet, die finanzielle Unterstützung der Geschädigten zu verlieren, nachdem diese über sein Verhalten erbost gewesen sei. Dann habe Ahmed H. spontan beschlossen, Katrin F. zu töten.
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Nachdem er sie zunächst niedergeschlagen hatte, würgte er sie bis zum Eintritt des Todes mit Tötungsabsicht gewürgt, heißt es in der Urteilsbegründung. Anschließend hatte Ahmed H. mit einem spitzen Gegenstand noch acht Mal auf die Geschädigte eingestochen.
München: Syrer (34) erschlug reiche Witwe - sein Tatmotiv ist Habgier
In dem Mordprozess hatte der Angeklagte die Tatbegehung vehement bestritten. „Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl führte aber aus, dass sich die objektiven Beweismittel in diesem Fall zu einem vollständigen Puzzle zusammengefügt hätten, das keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten lasse“, sagt Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur.
Denn: Der Angeklagte habe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als letzter Kontakt zur Geschädigten gehabt. Nach der Tat habe er mehrfach Bargeld mit der Geldkarte der Geschädigten abgehoben und anschließend in einem Casino verspielt. Zudem habe er eine wertvolle Uhr der Geschädigten getragen. Am Leichnam der Geschädigten hätten sich zahlreiche DNA-Spuren des Angeklagten befunden, die nicht anders als durch seine Täterschaft erklärbar seien. Es hätten sich auch keine anderen DNA-Spuren an der Leiche befunden, die auf einen vom Angeklagten immer wieder ins Spiel gebrachten Alternativtäter gedeutet hätten.
Mordprozess in München: Ahmed H. muss lebenslang hinter Gitter
Auch eine Fülle weiterer Indizien – darunter die Auswertung von Geodaten aus seinem Mobiltelefon sowie von ihm verfasste Sprachnachrichten – habe auf den Angeklagten als einzig denkbaren Täter hingewiesen, sagt Lafleur. Insbesondere habe der Angeklagte ein glasklares Motiv zur Tötung der Geschädigten gehabt. Spätestens seit August 2021 sei der Angeklagte finanziell voll von der Geschädigten abhängig gewesen. Ein Ende dieser finanziellen Zuwendungen habe er vermeiden wollen und zugleich auch das im Testament versprochene Alleinerbe antreten wollen. Dies erfülle auch das Mordmerkmal der Habgier.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche eingelegt werden muss..