Münchner zwingt VW in die Knie: Kaufpreis für Diesel-Golf wird zurückerstattet

Wegweisendes Urteil im Abgas-Skandal! VW muss einem Mann aus Solln den Kaufpreis für seinen Golf zurückzahlen, den er 2014 erworben hatte. Die Richter sprechen von einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“.
München - Es war keine Liebe auf den ersten Blick, das wusste Christian Palka (58). „Eher ein Vernunftkauf“, sagt der Manager aus Solln. Anfang 2014 hatte er seinen Golf Plus Blue Motion TDI noch persönlich in Wolfsburg abgeholt. Der Preis: 25.900 Euro. „Er hatte die richtige Größe für mich, meine Frau und unsere Tochter“, sagt Palka. So wie viele Kunden schätzte auch er das Versprechen von VW, dass dieses Auto die Umwelt geringer belaste als andere Modelle. Es sollte der Zweitwagen für die Palkas werden. „In ein paar Jahren wollten wir ihn dann weiterverkaufen.“ So der Plan. Doch dann kam der Diesel-Skandal auf.
Wie tausende andere VW-Fahrer war Palka von der Abgas-Affäre betroffen: VW hatte die Software im Auto manipuliert, um hohe Abgaswerte zu kaschieren. Ein weltweiter Skandal. „Ein Konzern wie VW sollte sich ethisch korrekt verhalten“, findet Palka. „In so einem Fall müssen die Bürger sich wehren.“ Genau das tat der Sollner und reichte Klage am Landgericht ein. Dort landete er nun einen klaren Sieg.
VW-Lobbyist ist beurlaubter Beamter des Auswärtigen Amtes
Noch steht vor seinem Haus in Solln der silberne Golf – aber nicht mehr lang. Denn VW muss den Diesel-Stinker jetzt zurücknehmen und dem Manager den Kaufpreis erstatten. So hat das Landgericht über die Klage entschieden, mit der Palka die Rückabwicklung des Kaufvertrages erzwingen wollte. „Eine tolle Nachricht. Ich habe damit nicht unbedingt gerechnet“, sagt der Sollner Familienvater.
Bis Mitte Juni hat VW im aktuellen Fall noch eine Einspruchsfrist
„Das Urteil ist eine Sensation“, sagt sein Anwalt Markus Klamert von der Münchner Kanzlei KMP3G. Denn darin führen die Richter erstmals detailliert aus, dass die VW-Bosse „von dem Dieselskandal wussten und vorsätzlich gegen die sittenwidrige Schädigung der Verbraucher nichts unternommen haben“, sagt Klamert.

Eine satte Watschn: Denn laut Urteil ist die Software nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch „besonders verwerflich“: „Um selbst Gewinne zu erzielen, wurden die Kunden getäuscht.“ Dem Konzern werfen die Richter zudem „ein gravierendes Organisationsverschulden“ vor: Dass die Vorstände die Schummel-Software nicht angeordnet hätten, sei schlicht Unsinn.
Dutzende Urteile hat Anwalt Klamert mit seinem Kollegen Marc Frey im Diesel-Skandal schon gegen VW erstritten. Frey sagt: „Die Gerichte stehen aktuell klar auf der Seite der Verbraucher.“ Bis Mitte Juni hat VW im aktuellen Fall noch eine Einspruchsfrist. Dass der Konzern diese Option zieht, gilt als wahrscheinlich. Aber es ist Teil einer Strategie: Denn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zahlt VW seinen Kunden später doch noch aus. Und versucht so, die Urteile gegen sich zu vermeiden.
Wie das Landgericht ausführt, stellt die Schummel-Software einen Mangel dar, von dem die Käufer nichts wissen konnten. Dadurch entsteht der Anspruch auf Rückabwicklung, gemindert um die Zeit der Nutzungsdauer des Fahrzeugs. „Wir werden uns nun ein neues Auto anschaffen“, sagt Christian Palka. Ein deutscher Hersteller soll es werden. „Aber kein VW mehr.“
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