Hungerlöhne: Geldbußen für Münchner Top-Hotels

München - Bis zu 20.000 Euro Bußgeld drohen einigen Münchner Fünf-Sterne-Hotels wegen der Zahlung von Dumpinglöhnen für ihre Zimmermädchen.
Dies ist im Rahmen einer Zoll-Razzia im Oktober 2008 festgestellt worden. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ stattete 13 Hotels, darunter dem Bayerischen Hof und dem Mandarin Oriental, einen Überraschungsbesuch ab. Jetzt werden die Bußgeldbescheide verschickt.
Hintergrund: Es bestand der Verdacht, dass die Luxushotels – allesamt Kunden der Firma Power Clean Gebäudereinigung – besagter Firma nicht genügend Geld gezahlt haben, sodass Power Clean nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde an die Angestellten weitergeben konnte. „Es muss ein Stundenlohn von mindestens 14 Euro gezahlt werden, damit die Firma Lohn, Sozialabgaben und Urlaubsgeld zahlen kann“, erklärt René Matschke, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dies wird von einigen Top-Hotels umgangen. „Dort bekommen die Raumpflegerinnen pro geputztem Zimmer 5,50 Euro. „Vom Hotel wird aber festgelegt, dass nur zwei Zimmer pro Stunde zu reinigen sind“, sagt Matschke. Die teuer zahlenden Luxusgäste sollen ja ein top gepflegtes Zimmer vorfinden.
Der Umkehrschluss: Zwei Zimmer pro Stunde à 5,50 Euro – macht nur 11 Euro die Stunde. Lohn-Dumping! Die betroffenen Hotels erwartet eine Strafe von bis zu 20 000 Euro. Bayerischer-Hof-Chefin Innegrit Volkhardt hat keinen Bescheid erhalten. „Wir bezahlen weit über Mindestlohn und ich habe Einsicht in die Lohnabrechnungen der Angestellten von Power Clean – da ist alles in Ordnung.“ Volkhardt sei sehr darauf bedacht, angemessen zu bezahlen und niemanden auszubeuten. „Wir haben 37 eigene Zimmermädchen. Auf Fremdpersonal greife ich nur zu Hoch-Zeiten zurück, dann unterstützen uns zwei bis maximal zehn Mitarbeiter von Power Clean.“
Beim Hotel Mandarin Oriental wollten man sich zu dem Fall nicht äußern. Fest steht: Mehr als die Hälfte der Hotels werden einen Bußgeldbescheid erhalten – jedoch nicht alle wegen Lohndumpings. „Viele Mitarbeiter von Power Clean sind Scheinselbstständige“, so Matschke. Zimmermädchen aus Osteuropa, die als „Unternehmerinnen“ keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. „Die Hotels sind verpflichtet, auch die Arbeitserlaubnis dieser Power-Clean-Mitarbeiter zu prüfen.“ Das tun die meisten aber nicht. Hierfür erwartet sie ein Bußgeld zwischen 1500 und 1800 Euro.
DM /SH