Wann man als Mieter schummeln darf

Münchner Vermieter bekommen Hunderte Bewerbungen und sortieren Menschen meist gleich aus, sobald sie in irgendeiner Weise vom Durchschnitt abweichen. Wann man als Mieter schummeln darf und seine Chancen steigern kann.
München - Hunderte Bewerber für eine Wohnung, die Vermieter haben die freie Auswahl. Wie können Mieter da ihre Chancen steigern? Dürfen sie sogar lügen? So lautet die Rechtsprechung:
„Bei der Selbstauskunft dürfen Mieter einige Dinge verschweigen“, erläutert Mieterverein-Geschäftsführer Volker Rastätter. Und bei unzulässigen Fragen dürfen sie den Vermietersogaranlügen. Schummeln dürfen Mieter, wenn sie gefragt werden nach: Rauchen, Schwangerschaft, Familienplanung, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Krankheiten, Behinderungen, Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Hobbys und Musikgeschmack. Wenn später herauskommt, dass Mieter hier nicht die Wahrheit gesagt haben, kann der Vermieter ihnen daraus rechtlich keinen Strick drehen, so Rastätter.
Wenn es ums Geld geht, sollten Mieter allerdings bei der Wahrheit bleiben. Sonst kann ihnen der Vermieter fristlos kündigen und sogar Schadenersatz verlangen. Nur derjenige muss sein Einkommen angeben, der für die Miete aufkommt oder bürgt. Die Zahl muss korrekt sein, und auch Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen dürfen nicht verschwiegen werden.
Viele Vermieter verlangen mehr, als an sich zulässig ist. Zum Beispiel eine Schufa-Auskunft. Meist soll diese schon vorab hochgeladen werden – der Mieter weiß zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, ob er Chancen hat, überhaupt in die engere Auswahl zu kommen. An sich ist das unzulässig – aber dennoch haben Mieter, die eine Schufa-Auskunft verweigern, kaum eine Chance, die Wohnung dann zu bekommen.
Die Wahrheit sagen sollten Mieter auch in Sachen Haustiere, wenn sie größer sind: Hund oder Katze. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Kanarienvögel aber können Mieter verschweigen.
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sas