Neue Betrugsmasche in München: Vorsicht vor falschen Staatsanwälten - Behörden warnen Bürger

In München geht aktuell eine neue Betrugsmasche um: Angebliche Staatsanwälte rufen bei Bürgern an und verlangen Zahlungen, warnen Polizei und Justiz. Diese Anrufe stammen tatsächlich von kriminellen Banden. Was man dazu wissen muss:
München - Seit Jahren sorgen Betrüger für Millionenschäden in der Landeshauptstadt München. Angefangen vom Enkeltrick, über falsche Polizisten entwickelten sich die kriminellen Maschen immer weiter, zuletzt sorgte der Schockanruf für immer größere Probleme - noch immer fallen viele Bürger auf diese Art von Anrufen herein.
Neue Betrugsmasche in München: Vorsicht vor vermeintlichen Staatsanwälten
Doch mittlerweile kristallisieren sich immer neue Betrugsversuche heraus. Aktuell warnen die Justizbehörden und die Polizei vor einer ganz neuen Betrugsmasche. „Bei den Pressestellen wurde am heutigen Tag bekannt, dass es zu Anrufen bei Privatpersonen gekommen ist, bei denen der Gesprächspartner angab, im Namen der Staatsanwaltschaft München I Zahlungen einzufordern, ansonsten würde Haftbefehl gegen den Angerufenen ergehen“, sagt Dr. Laurent Lafleur, der die Pressestelle des Oberlandesgericht München für Strafsachen leitet.
„Durch technische Manipulation erreichten die Täter, dass tatsächlich die Rufnummer des Landgerichts München I (089/5597-03) auf dem Display erscheint“, warnt Lafleur. Bei diesen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche nach dem Tatbild der sogenannten „falschen Polizeibeamten“. Laurent Lafleur erklärt: „Der Inhalt der Gespräche kann dabei von Anruf zu Anruf variieren, auch die auf dem Display erscheinende Telefonnummer.“
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Behörde stellt klar: Staatsanwaltschaft verlangt am Telefon keine Zahlungen
Bürger, die solche betrügerischen Anrufe erhalten, sollten am besten direkt auflegen, rät die Polizei. Zudem verlangen Behörden keine Zahlungen von Bürgern am Telefon und nehmen dort auch keine sensiblen Zahlungsdaten entgegen. „Wir stellen daher klar: Die Staatsanwaltschaft München I verlangt am Telefon keine Zahlungen, insbesondere nicht ohne vorangegangenen Schriftverkehr“, bestätigt Gerichtssprecher Lafleur.
Weitere Hinweise zum Umgang mit verdächtigen Anrufen erteilt Polizeipräsidiums München auf seiner Homepage unter: https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/039355/index.html
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