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Jetzt kommt der Hygiene-Pranger

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Verbraucherschutz gestärkt: Bald stehen Hygieneverstöße wie der bei Müller-Brot im Internet © Bodmer

München - Schaben, Dreck und Mäusekot bei Müller-Brot, der Wildfleisch-Skandal – immer wieder hat es den Verbrauchern in den vergangenen Jahren gegraust. Damit ist jetzt Schluss!

 Jetzt zieht die Politik endlich Konsequenzen: Ab 1. September gibt es im Internet einen Hygiene-Pranger. Schon bei Verdacht auf einen „nicht unerheblichen“ Hygiene-Verstoß und einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro stehen die betroffenen Firmen sechs Monate lang auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

In München werden das pro Jahr mehr als 1000 Betriebe sein, die wegen Mängeln an den Internet-Pranger kommen, schätzt Wilfried Blume-Beyerle, Chef des Kreisverwaltungsreferats. Denn pro Jahr machen die 46 Münchner Kontrolleure in den 18 000 Münchner Lebensmittelbetrieben knapp 25 000 Kontrollen — 1230 Fällen führten sie im Jahr 2011 zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Von denen hätten 1045 im Internet veröffentlicht werden müssen, sagte der KVR-Chef: „Wir müssen mit 1000 Veröffentlichungen pro Jahr rechnen.“

„Das ist eine totale Kehrtwende, der Schutz der Verbraucher wird enorm gestärkt“, fasst Blume-Beyerle die neue Rechtslage zusammen. Der Verbraucher „erhält ein außerordentliches Maß an Transparenz“.

Veröffentlicht werden der Name des Betriebs, der Grund der Beanstandung, welches Produkt betroffen war, wann die Kontrolle stattfand und ob der Mangel beseitigt wurde. Um was für einen Mangel es sich handelt, sollen die Verbraucher auch grob erfahren — wenn etwa Fladenbrot auf verschmutztem Boden gelagert wurde, steht dies nicht so genau im Internet, sondern dort steht dann „unhygienische Lagerung von Lebensmitteln“.

„Dies sind schon sehr konkrete Hinweise“, meinte Blume-Beyerle. Aus seiner Sicht ist das neue Gesetz eine dicke Kröte, die die Betriebe schlucken müssen: „Sie werden schon bei Verdacht ins Internet gestellt, nicht erst nach Abschluss eines Verfahren“, betonte der KVR-Chef. Zudem handle es sich bei Verstößen, die mit 350 Euro geahndet werden, noch nicht um schwere Hygieneverstöße, sondern auch um „relativ niedrig anzusiedelnde“. Blume-Beyerle hält deshalb eine Grenze von 1000 Euro angebracht: „Dann haben wir in München trotzdem im Schnitt noch 500 Verstößen, wegen denen wir Betriebe ins Netz stellen.“

Er erwartet zudem einen „gewaltigen Mehraufwand“ für seine Behörde. Denn die Betriebsinhaber werden es nicht einfach schlucken, dass sie etwa wegen eines rostigen Mixers im Internet stehen und werden vor Gericht ziehen, prophezeit Blume-Beyerle. „Wir müssen dann die vielen Verfahren zusätzlich abarbeiten“, vermutet der Münchner KVR-Chef.

Susanne Sasse

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