Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte mit Folgen für Geimpfte - Das gilt in Bayern an Weihnachten und Silvester

Corona ist wieder mit dabei. Auch dieses Jahr werden Weihnachten und Silvester alles andere als normal. Ein Überblick über alle gültigen und geplanten Regeln in Bayern für die Festtage.
München - Das Lockdown-Weihnachten 2020 hat sich bei vielen tief in die Erinnerung eingebrannt. Ausgangssperren, Reiseverbote und die Angst, die eigenen Verwandten anzustecken. Da fiel das Böller-freie Balkon-Silvester gar nicht mehr so schwer ins Gewicht. Dank Corona-Impfung wird zumindest im direkten Vergleich zum Vorjahr vieles leichter - wenngleich alles weit entfernt von dem, was wir früher „normal“ genannt haben.
Damit Sie in der Adventszeit entspannt die wichtigsten Feste im Jahr planen können, geben wir hier einen Überblick über die aktuell geplanten und gültigen Regeln für Heiligabend und Silvester in Bayern. Die Betonung liegt hierbei allerdings auf „aktuell“ - denn sollten die Inzidenzen im Freistaat steigen sowie die Intensivstationen weiter ans Limit kommen, sind weitere Einschränkungen alles andere als ausgeschlossen. Alle Änderungen für den Freistaat lesen Sie freilich immer aktuell auf unserer München-Home.
Zunächst kommen wir zu den für alle gültigen Corona-Beschränkungen für die Feiertage. Danach werfen wir einen Blick auf die besonders drastischen Einschränkungen, sollten Sie selbst ungeimpft sein oder mit Ungeimpften feiern wollen.
Corona-Weihnachten in Bayern: Diese Regeln Kontaktregeln gelten für Geimpfte
Für Menschen mit vollständigem Corona-Impfschutz gibt es kaum Einschränkungen, sofern sie unter sich bleiben. Für größere private Partys gilt ausschließlich die Beschränkung auf maximal 50 Gäste drinnen und maximal 200, sollte man sich trotz eisiger Temperaturen nur draußen aufhalten. Nichtgeimpfte oder -genesene Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten werden genauso wie Geimpfte oder Genesene Erwachsene behandelt. Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen für alle stehen aktuell nicht zur Debatte. Der gesetzliche Rahmen dafür müsste auch erst vom Bundestag nach Ablauf der epidemischen Lage wieder neu auf den Weg gebracht werden.
Corona-Regeln für Silvester in Bayern: Versammlungs- und Böllerverbot
Freunde von Massen-Silvestern auf öffentlichen Plätzen oder privaten Feuerwerken werden auch zu diesem Jahreswechsel das Nachsehen haben. Der Freistaat will wieder ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen erlassen. Ferner sollen die bayerischen Kommunen - so weit rechtlich möglich - ein Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum beschließen. Der Bund will zudem deutschlandweit wie bereits im Vorjahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Private Silvester-Partys sind wie oben beschrieben dagegen durchaus möglich - sofern Ungeimpfte draußen bleiben.
Corona-Weihnachten in Bayern: Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte und solche, die mit Ungeimpften feiern wollen, sollen dagegen strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Der Beschluss des bayerischen Kabinetts liest sich wie folgt:
„Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt.“
Am Beispiel Heiligabend: Sobald also ein Familienmitglied ungeimpft ist und an Heiligabend vorbeikommen will, müssten alle anderen anwesenden Hausstände nach Hause fahren. Das ungeimpfte Familienmitglied dürfte auch nur eine weitere Person des eigenen Hausstands mitbringen, egal ob geimpft oder ungeimpft. Zur Erinnerung: Auch getrennt lebende Lebenspartner gelten dabei als ein Hausstand.
Am Beispiel Silvester: Jede größere Silvester-Party mit Ungeimpften verbietet sich. Wer als Ungeimpfter oder mit Ungeimpften Silvester feiern will, ist auf den eigenen Hausstand plus zwei weitere Personen beschränkt, egal wie viele davon sonst über einen kompletten Impfschutz verfügen. Ob jemand negativ getestet ist, spielt ebenfalls keine Rolle.
Weihnachtseinkäufe nicht mehr für Ungeimpfte - 2G-Regel im Einzelhandel
Zu guter Letzt die Weihnachtseinkäufe. Auch hier haben Ungeimpfte kaum mehr Möglichkeiten zum Shoppen. Ab Mittwoch, 8. Dezember, gilt flächendeckend 2G im Einzelhandel. Ausgenommen sind Einkäufe für den „täglichen Bedarf“. Die neue Infektionsschutzverordnung des Freistaats ist noch nicht veröffentlicht. Laut Vorabinformation der Staatskanzlei dürfen folgende Geschäfte in Bayern wohl noch Ungeimpfte hereinlassen:
- Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
Getränkemärkte - Reformhäuser
Babyfachmärkte - Apotheken
Sanitätshäuser - Drogerien
- Optiker
Hörakustiker - Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
Futtermittelmärkte - Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- und der Großhandel.
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