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Wüste Beschimpfungen auf Latein landen vor Gericht

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München - Ausgerechnet einen Lateinlehrer hat ein Student als "blöden Ochsen" beschimpft - und dann noch auf Latein im falschen Fall. Sonst wäre der Vokativ wohl nie am Amtsgericht gelandet.

Hätte der Student David D. (26) einen ungeduldigen Radlfahrer schlicht einen „blöden Ochsen“ geheißen, wäre das Amtsgericht um einen Schmunzel-Prozess ärmer. Doch der Walker wollte seine klassische Bildung beweisen und schmetterte dem anderen ein „bove stupide!“ hinterher. Was er nicht ahnen konnte: Der so angeraunzte Markus P. (47) ist Oberstudienrat, unterrichtet ausgerechnet an einem humanistischen Gymnasium. Die falsche Anredeform - der Vokativ des lateinischen Ochsen lautet wie der Nominativ, nämlich bos - brachte ihn auf die Palme. Und D. wegen Beleidigung vor den Kadi.

Es war ein milder November-Tag, als Lehrer und Student nachmittags an der Isar demselben Ziel - dem Stauwehr - zustrebten, der eine auf dem Drahtesel, der andere per pedes. An einer Verengung klingelte der Radler heftig, der Fußgänger machte einen Satz ins Gebüsch und schrie dem anderen das lateinische Wort zu. Der rief gequält zurück: „Bos! Bos!“ David D. fühlte sich nun seinerseits beleidigt: „Caper vetus“ (alter Ziegenbock) brummte er in Anspielung auf das Spitzbärtchen des Kontrahenten, was Markus P. mit einem donnernden „vermis horribilis es“ (du bist ein abscheulicher Wurm) erwiderte.

Sein Rad stand inzwischen quer auf dem Weg, D. konnte nicht vorbei, packte das Stahlross und warf es dem anderen so heftig vor die Füße, dass die Klingel abbrach und den Lehrer schmerzhaft traf. P. schrie nach der Polizei, D. gab ihm eine Ohrfeige, eine Spaziergängerin griff zum Handy - und so wurde die Angelegenheit ein Fall fürs Gericht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung.

Der Angeklagte, reuig: „Ich wollte nur meinen Schrecken abreagieren und keinen beleidigen.“ Der Zeuge, einsichtig: „Ich habe sicher überreagiert. Der falsche Vokativ hat mir geradezu körperlich wehgetan.“ Auf dieser Basis lasse sich doch eine gütliche Einigung „zwischen zwei gebildeten Menschen“ erzielen, sagte der Richter und schlug Entschuldigung plus Ersatz der Fahrradklingel gegen Rücknahme der Strafanzeige vor. Gesagt, getan - nach 20 Minuten war das Verfahren eingestellt.

Sarah List

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