Auch bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis ist die maximal zulässige Personenzahl ab Donnerstag auf 50 Personen unter freiem Himmel und 25 Personen in geschlossenen Räumen begrenzt. Dabei werden geimpfte und genesene Personen allerdings mitgezählt.
Sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass gilt bereits seit Montag in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, der Zutritt mithin ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete gestattet. Die Regeln werden erst wieder gelockert, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert 50 unterschreitet. Klettert der Wert weiter und erreicht die Marke 100, gibt es keine Automatismen mehr. Das für München zuständige Kreisverwaltungsreferat hat dann nach bayerischem Recht zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.