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Zoff um Potenzmittel: Apothekerverband klagt gegen verbotene Viagra-Werbung

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Viagra-Tabletten zur oralen Anwendung. © Christophe Gateau/dpa

Darf man Viagra-Werbung auf Instagram ausspielen? Dagegen klagt eine Apothekerkammer vor dem Landgericht München I - und will die Videoclips verbieten lassen.

München - Große Erregung um die blaue Pille! Heute verhandelte das Landgericht München I in einem Prozess um das Potenzmittel Viagra. Eine Ärztin soll im Internet dafür geworben haben. Laut Heilmittelwerbegesetz wäre das für verschreibungspflichtige Medikamente aber verboten.

„Schon 300 000 Männer haben ihre Erektionsstörung kuriert - jetzt online bestellen“ war laut Gericht in einem Videoclip zu sehen, der über die Plattform Instagram ausgespielt wurde. Die Zielgruppe: Natürlich Männer, die ein gewisses Alter schon überschritten haben.

München: Apothekerkammer will Viagra-Werbung im Internet verbieten lassen

Doch genau diese Werbung war unter anderem beim Pressesprecher der Apothekerkammer Nordrhein gelandet, wie dieser auf Anfrage bestätigte. In einem ersten Schritt hatte das Landgericht die Werbung bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.

Die Apothekerkammer sieht das Video als verbotene Werbung. Der Anwalt des beklagten Unternehmens, die Wellster Healthtech Group, argumentierte dagegen, es gehe nur um allgemeine Werbung für den Onlineversand. Vor Gericht wirkte diese Deutung jedoch eher unglaubwürdig: Der Werbespot beschäftige sich „mit nichts anderem als Viagra“, stellte die Vorsitzende Richterin klar.

Streit um Viagra: Verbotene Werbung landete ausgerechnet bei einem Pressesprecher

Desweiteren spielt auch das genaue juristische Konstrukt des Verkaufs eine Rolle. Die Beklagte sitzt zwar in München, der Prozess läuft aber auch über Gesellschaften im Ausland. Auch hier schien das Gericht eher nicht den Argumenten der Beklagten zu folgen. Eine Entscheidung fiel gestern nicht. Als Verkündungstermin wurde der 13. November bekanntgegeben.

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