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Zoff um Zuschüsse: Münchner Kita-Fördermodell ist offenbar rechtswidrig - „Schwerer Schlag“

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Ein Erwachsener und mehrere Kinder schieben einen Wagen vor sich her.
Unterstützung für jeden Kita-Platz: Die Stadt München gab 2019 für die Einrichtungen eine dreistellige Millionensumme aus. © Peter Kneffel/dpa

Das ist ein schwerer Schlag für München: Die städtische Förderformel für das Kita-System ist wohl rechtswidrig. Nach Informationen unserer Zeitung hat die Stadtverwaltung gestern im Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht-öffentlich bekannt gegeben, dass eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zu erwarten sei.

Hintergrund dieser Aussage ist die Klage eines privaten Kita-Betreibers gegen das Zuschuss-System der Stadt. Von dem sind Betreiber privater Einrichtungen ausgenommen, wenn sie die Münchner Förderformel (MFF) nicht unterzeichnet haben. Hauptkritikpunkt der Klage ist, dass private Betreiber einer Kita sich in ihrer Existenz bedroht sehen, immerhin erhalten Unterzeichner der MFF kommunale Zuschüsse. Ferner trete die Stadt mit den städtischen Einrichtungen auch in Konkurrenz zu den privaten Anbietern.

Die Förderformel gibt es seit rund acht Jahren. Wer dem Zuschuss-System beitritt, verpflichtet sich, gewisse Formalien einzuhalten, etwa eine Obergrenze bei den Kosten für einen Kita-Platz. Aber auch bei der Bezahlung des Personals, damit untereinander kein Wettbewerb entsteht. Jedem Betreiber stand es frei, der Förderformel beizutreten.

Der Stadtrat hatte 2019 entschieden, die Kita-Gebühren stark zu senken. Profitieren sollten aber nur Eltern, deren Kind eine städtische Kita besucht oder eine andere, die nach der Münchner Förderformel (MFF) bezuschusst wird. In der Landeshauptstadt betrifft das ungefähr 85 Prozent der Kita-Plätze, die übrigen 15 sind von privaten Trägern, die sich gegen eine Mitgliedschaft in der MFF entschieden haben. Die Zuschüsse der Stadt belaufen sich auf rund 132 Millionen Euro im Jahr.

Das Verwaltungsgericht hat nun offenbar entschieden, dass der Kläger, die private Kita, kein Anspruch auf Zuschüsse hat, da die Förderformel teilweise rechtswidrig sei. Juristisch formuliert: Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Problem für die Stadt ist zum einen, dass das VG offenbar keine Berufung zulassen will, das bedeutet, dass diese Behauptung der rechtswidrigen Förderformel zunächst im Raum stehen bleibt und möglicherweise weitere Klagen nach sich ziehen könnte. Zum anderen wird mit einer solchen Entscheidung freilich das kommunale Zuschuss-System in Gänze in Zweifel gezogen. „Das wäre schon ein starker Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, sagt ein Rathaus-Insider.

Das Urteil soll schriftlich am 27. September vorliegen, bis dahin wird sich offiziell niemand äußern - auch nicht über etwaige Konsequenzen. Laut mehrere Stimmen aus dem Rathaus seien diese auch noch nicht absehbar. „Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Bindungswirkung einer Entscheidung einer Einzelrichterin am Verwaltungsgericht“, sagt ein Insider. Ein anderer vermutet, dass die Verwaltung allenfalls sodann ein rechtskonformes Konzept ausarbeiten müsste. „Was wir auf keinen Fall hinnehmen werden, ist, dass die Förderungen ersatzlos gestrichen werden“, sagt ein anderer. Gleichwohl sei das Urteil „ein schwerer Schlag“ für München. 

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